Hallo!
(17.06.2017, 22:49)johanna cochius schrieb: aber verstehen kann ich es noch nicht ganz mit den 7 Monaten. Er bekommt ja rückwirkend ab 2015 Rente.
Dass die Rente rückwirkend ab 2015 bewilligt wurde, habe ich gar nicht wahrgenommen, hatte die Beiträge vom 11.06. gar nicht gesehen (war an dem WE wegen einer Familienfeier + dem Drumherum nicht im Forum), nur die von gestern (Samstag)
Dann stimmt da wirklich irgendwas nicht.
Dann müsste meiner Ansicht nach die Rente eigentlich auch rückwirkend gezahlt werden, wobei das rückwirkende eben zwischen den Leistungsträgern mit den anderen Lohnersatzleistungen verrechnet wird und der Leistungsberechtigte, wenn die Rente höher ist als die anderen Lohnersatzleistungen (Krankengeld, ALG), den Differenzbetrag ausgezahlt bekommt. Ist die Rente niedriger als Krankengeld oder ALG, muss man die Differenz übrigens nicht zurückzahlen.
Wie gesagt, ich habe meinen Bewilligungsbescheid im August 2008 bekommen und die erste Rentenzahlung wurde für März 2008 festgesetzt, als Eintritt der Erwerbsminderung wurde Anfang September 2007 genommen. Alles, was vom März bis August 2008 an Rente angefallen war, wurde mit dem Krankengeld verrechnet, die erste reguläre Zahlung auf mein Konto bekam ich dann im September. Und die 6 Monate vor Zahlungsbeginn, also die Wartezeit nach dem § 101 waren da schon mit Ablauf Februar vorbei.
Zitat:Und der MDK hat ihn August 2016 AU gesehen...Wo steh ich auf dem Schlauch?
AU und Erwerbsminderung sind rechtlich zwei unterschiedliche Dinge, AU ist NICHT mit Erwerbsminderung gleichzusetzen.
http://www.juraforum.de/ratgeber/arbeits...faehigkeit
Hans-Bert, was steht denn bzgl. der Daten konkret im Rentenbescheid drin?
Wenn die Rente tatächlich rückwirkend ab 2015 gewährt wird, wären die 6 Monate, wo noch nicht gezahlt wird, längst um und die müssten jetzt schon an Dich auszahlen bzw. ab dem Folgemonat des Bescheides plus nach Verrechnen mit den vorher erhaltenen Leistungen Auszahlung eines eventuellen Überschusses, wenn die Rente höher ist als die anderen Leistungen.
Ich würde noch mal nachfragen, warum Du erst ab August Zahlungen kriegen sollst, wenn so weit rückwirkend bewilligt wurde. Lasse Dir auch die vermeintliche Rechtsgrundlage nennen!
Die DRV ist wie alle Sozialleistungsträger zur Beratung, Aufklärung und Auskunft verpflichtet, d.h. die MÜSSEN Dir das erklären.
https://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic...cht#517916
Ich hatte in meiner Selbsthilfetätigkeit für Eltern behinderter Kinder schon so oft Fälle, wo gegen gültige Gesetze verstoßen wurde und es dann angeblich ein Versehen war, wenn die Eltern die Behörden nach Rückfrage im Forum mit den gesetzlichen Regelungen konfrontiert haben. Ich selber habe es auch schon erlebt. Meine "Freundin" von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe z.B. hat es 11 Jahre lang nicht ein einziges Mal geschafft, unseren Kostenbeitrag für die Eingliederungshilfe unseres autistischen Sohnes so korrekt zu berechnen, dass wir kein Veto einlegen mussten (natürlich waren die Fehler immer zu unserem Nachteil
) Und das war nur eine Baustelle im Behördenkrieg....
Liebe Grüße
Annette
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
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(Bertolt Brecht)
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