05.07.2017, 15:03
Falls ihr euch über solche und andere Beiträge aufregt, dann bedenkt, dass ihre diese (zum Hohn) auch noch selbst zwangsfinanzieren müsst. Im Rundfunkstaatsvertrag heißt es unter § 11 Auftrag:
Falls ihr diese Objektivität nicht seht, dann bietet sich eine Programmbeschwerde an. Oder man wartet auf den nächsten Beitragsbescheid und legt da Widerspruch mit entsprechender Begründung ein.
Zitat:2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.
Falls ihr diese Objektivität nicht seht, dann bietet sich eine Programmbeschwerde an. Oder man wartet auf den nächsten Beitragsbescheid und legt da Widerspruch mit entsprechender Begründung ein.
Dr. Rainer Rothfuß: Feindbilder pflastern den Weg zum Dritten Weltkrieg