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Informationen zur Klage beim Sozialgericht
#13

Hallo,
kann JEMAND etwas rechtlich sicheres anbieten was meine Annahme stützt?

Um eine Nichtzulassung der Revision beim Bundessozialgericht durch Beschwerde anzufechten, ist noch nicht anwaltspflichtig.

Bei Erfolg = erneute Verhandlung, ist Anwaltspflicht nötig, das ist mir klar.
Auch das es sich um einen Anwalt handeln muss der eine Zulassung vor dem BSG hat.
Zitat:Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.
Aus:
https://www.anwalt.de/rechtsanwalt/revision.php

Ja ich hatte in den 2 Verhandlungen vorher einen Anwalt. Wie lagen nur etwas auseinander in unserer rechtlichen Auffassung.
LSG vorsitzender Richter sagt: Warum haben sie diese Verhandlung gewollt ?
Bei dem Gutachten. Ansprache an meinen Anwalt - Ich nicht, mein Mandant Dodgy

Meine Begründung - falsche Fachrichtungen Gutachter. Und meine These:
Wer Borreliose Patienten nie behandelt hat kann sie nicht beurteilen, schon garnicht wenn sich auf Studien aus der USA bezogen wird, oder fehlende Antikörper nach der AB Behandlung.
Zitat:Die Revision ist nur zuzulassen, wenn
die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, das heißt, ungeklärte Rechtsfragen aufwirft und über den Einzelfall hinaus von allgemeinem Interesse ist oder ....
Allein mit der Behauptung, das Urteil des Landessozialgerichts sei falsch, kann die Zulassung der Revision also nicht erreicht werden.

Ist die Revision nicht bereits vom Sozialgericht oder Landessozialgericht zugelassen, so stellt das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht eine - wie die Erfahrung zeigt - nur schwer zu überwindende Hürde dar. Nur rund 3 % aller Nichtzulassungsbeschwerden führen zur Zulassung der Revision (Stand 2012).
Aus:
http://www.bsg.bund.de/DE/01_Das_Gericht..._node.html

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, im Kopf wirken lassen.
Wer ist hier eigentlich die Krankheit?
https://www.borreliose-verschwiegene-epi...ommission/

Das Menschen wenn Sie oder jemand aus ihrem Umfeld betroffen sind so reagieren kenne ich X fach.
https://forum.onlyme-aktion.org/showthre...?tid=10464

Google Übersetzung
https://translate.google.de/translate?hl...rev=search

Danke
Zitieren
Thanks given by: borrärger


Nachrichten in diesem Thema
Informationen zur Klage beim Sozialgericht - von landei - 14.02.2014, 13:56
RE: Informationen zur Klage beim Sozialgericht - von landei - 14.02.2014, 14:03
RE: Informationen zur Klage beim Sozialgericht - von Hausel - 14.02.2014, 14:49
RE: Informationen zur Klage beim Sozialgericht - von landei - 14.02.2014, 15:59
RE: Informationen zur Klage beim Sozialgericht - von FreeNine - 14.02.2014, 16:11
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RE: Informationen zur Klage beim Sozialgericht - von bine - 04.04.2016, 21:14
RE: Informationen zur Klage beim Sozialgericht - von Red-Road81 - 21.11.2016, 12:55
RE: Informationen zur Klage beim Sozialgericht - von Ehemaliges Mitglied - 21.11.2016, 14:31
RE: Informationen zur Klage beim Sozialgericht - von Ehemaliges Mitglied - 17.07.2017, 10:29
RE: Informationen zur Klage beim Sozialgericht - von borrärger - 17.07.2017, 11:20
RE: Informationen zur Klage beim Sozialgericht - von Ehemaliges Mitglied - 17.07.2017, 12:02
RE: Informationen zur Klage beim Sozialgericht - von borrärger - 17.07.2017, 12:20
RE: Informationen zur Klage beim Sozialgericht - von Ehemaliges Mitglied - 17.07.2017, 12:31

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