(17.07.2017, 10:29)fischera schrieb:Wir Borreliosekranke haben ein allgemeines Interesse an Deiner Verhandlung, aber reicht das und wie kann man sowas, gerichtlich anerkannt, nachweisen???Zitat:Die Revision ist nur zuzulassen, wenn
die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, das heißt, ungeklärte Rechtsfragen aufwirft und über den Einzelfall hinaus von allgemeinem Interesse ist oder ....
liebe Grüße borrärger
Glücklich ist der, der hinter den schwarzen Regenwolken auch die Sonne sieht.
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