25.10.2017, 15:33
(25.10.2017, 14:55)borrärger schrieb: Soll ich die beiden Befunde trotzdem vorlegen ?? Was meinst Du ??
Alles was schlecht ist, und damit gut für die Rente, würde ich mit einreichen.
Wenn bei deinem "Fussbericht" die Schwellung erwähnt ist, auch ohne eine Erklärung dafür zu haben, mit einreichen. Wichtige Passagen ggf markern.
Und nicht darauf verlassen, das vom letzten Antrag ja schon Berichte vorliegen. Die alte Akte lesen die nicht nochmal!
Also das Amt schön mit Papier vollmüllen.