24.01.2018, 21:08
danke Urmel... klingt wie ewig wiederholt, also Stillstand mit vergessen.Hier wird wiedermal auf Studien herumgeritten, auf welche konkret und wie die Schlüsse daraus gezogen werden, ist weiter sehr fragwürdig. Wichtig sind doch vorallem, daß die zitierten unspezifischen Symptome bei der Mehrheit der Erkrankten über Jahre und in Schüben vorhanden sind. Den Ärzten bringen die Leitlinien ein mehr an Sicherheit mit der "Behandlung" und weniger Gehör/Handeln für die Erkrankten mit den schweren Symptomen. Also im Zweifel für den Angeklagten gibt es nicht, das Recht wird uns damit quasi abgesprochen. Uns Betroffen läßt man durch Raster fallen und wir müssen uns weiter durchwursteln mit den grauenvollen Beschwerden. Der fehlbewertete Patient steht hier an letzter Stelle. Kann man nur hoffen, denen fällt ihre überhebliche Ignoranz mal mit Wucht auf ihre Füsse... ohweh das tut weh. Dafür haben die sicher schon jetzt ihre schuldlos Rechtfertigung für erzeugte Schieflage. Verantwortung für die Gesundheit des Einzelnen kann keiner Übernehmen, dessen sollten sie sich mal klarmachen, denn damit hätten sie sich schon schuldig gemacht. Und so gibt es nie einen vernünftigen Ansatz. Klar es würde ja auch deutlich mehr Aufwand bedeuten, grins.
In dem Sinne Gute Nacht
In dem Sinne Gute Nacht