09.10.2019, 15:22
(09.10.2019, 15:02)Markus schrieb:Oh mann oh mann. Da steig ich aus.(09.10.2019, 12:36)derhorror2 schrieb: dass das dann oft nicht anerkannt wird.Weil es ein Parteigutachten ist. Deswegen habe ich dem Sozialgericht ja Gutachter genannt und über die Kontroverse um CFS informiert. Wenn das SG dann einen von mir vorgeschlagenen Gutachter beauftragt, hat man das Problem nicht. Ich denke, die Kiste ist für dich dann schon gelaufen. Du müsstest dann in die nächst höhere Instanz gehen, vermute ich mal.
Mein Anwalt hat mir gesagt ich kann mir den gutachter nicht aussuchen ich muss den nehmen der vorgeschlagen wurde. Und eben sonst ein gegengutachten erstellen lassen. Aber gerade diese gegengutachten von cfs kundigen Ärzten werden dann trotzdem abgelehnt. (laut diversen facebookgruppen)
Ich Klage ja gegen die pensionsversicherungsanstalt
Das sozialgericht hat mir einen gutachter zugestellt.
Hab ich das richtig verstanden. Ich müsste dann beim sozialgericht Beschwerde einlegen, dass ich einen anderen gutachter möchte. Aber ob dem stattgegeben wird? Kennst du jemanden wo das durchgegangen ist. Weil üblich ist ja diese Vorgehensweise nicht.
Welche Behörde lässt sich schon vorschreiben was sie tun sollen?