13.10.2019, 14:04
(13.10.2019, 13:03)FreeNine schrieb: Bisher hat doch die DRV die Ärzte immer selbst angeschrieben?Müsste sie m.W. auch (Stichwort Amtsermittlungsgrundsatz).
Der Gutachter hat mich getadelt, weshalb ich keine Befunde dabei hätte. Ich hätte doch selbst auf ein neuerliches Gutachten bestanden. Ich bin davon ausgegangen, dass die DRV selbst bei den Ärzten, die ich im Antrag angegeben habe, anfrägt und sich die Unterlagen kommen lässt. Anyway, mein aktuelles Gutachten hätte mit den neuerlichen Berichten meiner Fachärzte wohl kaum anders ausgesehen.
Dr. Rainer Rothfuß: Feindbilder pflastern den Weg zum Dritten Weltkrieg