15.11.2019, 12:56
Nachtrag zu # 45:
Um öffentlich Unterschriften sammeln zu dürfen muss wohl i. d. R. eine Genehmigung des zuständigen Ordnungsamtes eingeholt werden. Doch das ließe sich im Wiederholungsfall ggf. "generalstabsmäßig" vorbereiten, wenn es genügend Mitstreitende geben würde? :-)
Um öffentlich Unterschriften sammeln zu dürfen muss wohl i. d. R. eine Genehmigung des zuständigen Ordnungsamtes eingeholt werden. Doch das ließe sich im Wiederholungsfall ggf. "generalstabsmäßig" vorbereiten, wenn es genügend Mitstreitende geben würde? :-)