24.11.2019, 17:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.11.2019, 17:41 von Borrelienkriegsveteran.)
(24.11.2019, 17:20)Markus schrieb: Es wird ja auch nicht behauptet, dass es das nicht gibt. Es soll nur sehr selten sein. Und ich kenne keine gute Studie, die das Gegenteil beweist. Somit steht Aussage gegen Aussage.
Aus der Leitlinie: "Ein negativer Antikörpernachweis schließt bei längerer Krankheitsdauer beim immungesunden Patienten eine Lyme-Borreliose weitestgehend aus."
Das ist eine zumindest recht absolute Aussage (deren Konsequenzen für das leitliniengerechte ärztliche Handeln unschwer zu erahnen sind), die unbewiesen bleibt.
Leider kann ich die im Dissensbericht referenzierten Studien (abgesehen von den abstracts) nicht einsehen. Alleine das, was ich bisher einsehen konnte, widerlegt "schließt weitestehend aus" aber bereits.
Hinzu kommen Studien, die in der Leitlinie nicht berücksichtigt werden, wie z. B. die bekannte Klemannstudie oder auch die hier abrufbare: http://www.advances.am.wroc.pl/pdf/2015/24/4/663.pdf (As much as 7 of 18 positive subjects (in real-time PCR test) were negative for IgG antibodies in both serological tests.)
"Die willkürliche Klassifikation der LL DGN als S3-Leitlinien ist wahrheitswidrig und gereicht Patienten auf dem medizinischen und forensischen Bereich zu erheblichen Nachteilen. Die Sache ist strafrechtsrelevant."
(Homepage Praxis Berghoff)