24.11.2019, 19:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.11.2019, 19:13 von Borrelienkriegsveteran.)
(24.11.2019, 19:10)urmel57 schrieb:(24.11.2019, 19:07)Borrelienkriegsveteran schrieb: Das ist eben wieder nur eine Behauptung. Weder für die Klemann-Studie noch für die Dattwyler-Studie wurde das von den Leitlinienautoren - um die es hier ja geht - gezeigt.
Ich verstehe gerade nicht, was du mir mitteilen möchtest.
Du lieferst keinen Beleg für deine Behauptung, die Studien zur Seronegativität seien allesamt nicht belastbar. Auch die Autoren der Leitlinie haben nicht aufgezeigt, womit sie ihr Ignorieren der Studienergebnisse rechtfertigen.
"Die willkürliche Klassifikation der LL DGN als S3-Leitlinien ist wahrheitswidrig und gereicht Patienten auf dem medizinischen und forensischen Bereich zu erheblichen Nachteilen. Die Sache ist strafrechtsrelevant."
(Homepage Praxis Berghoff)