24.11.2019, 19:32
(24.11.2019, 19:19)urmel57 schrieb: Ich muss das auch nicht. Das müssen diejenigen tun, die sie belasten wollen.
Eine nichtkontrollierte Studie, bei der Ein- und Ausschlusskriterien etc. nicht exakt definiert werden, die positive PCR bei seronegativen Patienten zeigt, wird dann eben wissenschaftlich nicht gewertet. Da kann ich nichts dafür.
Es handelt sich um Studien, die peer-reviewed veröffentlicht wurden. Es ist daher unwissenschaftlich, sie ohne Erklärung zu ignorieren.
Die Ein- oder Ausschlusskriterien beeinflussen die Tatsache, dass auch nach längerer Erkrankung Seronegativität bei positivem PCR häufig vorkam, nicht.
"Die willkürliche Klassifikation der LL DGN als S3-Leitlinien ist wahrheitswidrig und gereicht Patienten auf dem medizinischen und forensischen Bereich zu erheblichen Nachteilen. Die Sache ist strafrechtsrelevant."
(Homepage Praxis Berghoff)