20.01.2020, 12:16
Vielen Dank, Boembel, für den guten link!
Ja, das könnte dann schwierig werden nachzuweisen...
Was mich wundert, sowohl die Krankenkasse als die DRV haben alle Widerspruchsschreiben per mail akzeptiert. Und meine Versicherung schreibt selbst, dass die Frist zur Erhebung des Widerspruchs gilt als gewahrt, wenn der Widerspruch "... bei einer anderen deutschen Behörde oder bei einem Versicherungsträger eingegangen ist."
Da könnte man erneut einen Widerspruch erheben.
Gut, ich habe sie zu der Stellungnahme aufgefordert. Bin gespannt, was sie antworten.
Ja, das könnte dann schwierig werden nachzuweisen...
Was mich wundert, sowohl die Krankenkasse als die DRV haben alle Widerspruchsschreiben per mail akzeptiert. Und meine Versicherung schreibt selbst, dass die Frist zur Erhebung des Widerspruchs gilt als gewahrt, wenn der Widerspruch "... bei einer anderen deutschen Behörde oder bei einem Versicherungsträger eingegangen ist."
Da könnte man erneut einen Widerspruch erheben.
Gut, ich habe sie zu der Stellungnahme aufgefordert. Bin gespannt, was sie antworten.