25.04.2013, 00:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.08.2013, 14:52 von lI Moderator Il.)
Ich hatte Z.B. aktuell Fragen zu einem, evtl. durch die neue Meldepflicht der Borreliose in Bayern bedingten Behandlungsverbot für Heilpraktiker. Bei dem derzeit unter allen Heilpraktikern große Verunsicherung besteht. Oder zur Frage, ob durch die Meldepflicht unter Abrechnungskennziffer 32006 das Budget des Arztes nicht mehr belastet wird.
Bei dem auch unter den Ärzten Verunsicherung besteht.
Dazu bestand beim NRZ noch Klärungsbedarf, das von Dr. Fingerle zur juristischen Stellungnahme weitergeleitet wurde.
Vom Sachgebiet K1: Rechtsangelegenheiten, Vergabestelle des LGL erhielt ich infolge die erschöpfende Auskunft, das LGL ist nicht regelmäßig mit Vollzugsaufgaben betraut und kann keine verbindlichen Auskünfte erteilen.
Ich soll mich bezüglich berufsrechtlichen Fragen der Heilberufe an die für meinen Praxissitz zuständige Bezirksregierung wenden.
Sowie zu Fragen der ärztlichen Budgetierung an die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) oder u.U. an die örtlichen Krankenkassen.
„Da steh ich nun, ich armer Tor, und bin so klug als wie zuvor.“ Johann Wolfgang von Goethe
Ich denke man könnte neben anderen, auch evtl. zusätzliche Fragen zur LYDI Sentinel (Incidence of LYme DIsease in Bavaria) stellen.
Ich nehme einmal an die LYDI, die erst eine Fortbildungsveranstaltung hatte, ist bereits bekannt.
http://www.imhr.de/a_medien/inhalte/pdfs...4.2013.pdf
Oder konkrete Fragen zu dem neuesten Artikel von Dr. Fingerle im aktuellen Bayerischen Ärzteblatt 4/2013.
Klinik, Diagnostik und Therapie der Lyme-Borreliose
http://www.blaek.de/presse/aerzteblatt/2...62_165.pdf
Fragen gab es schon viele, nur leider wenig Antworten.
LG
Namensänderung Mod
Bei dem auch unter den Ärzten Verunsicherung besteht.
Dazu bestand beim NRZ noch Klärungsbedarf, das von Dr. Fingerle zur juristischen Stellungnahme weitergeleitet wurde.
Vom Sachgebiet K1: Rechtsangelegenheiten, Vergabestelle des LGL erhielt ich infolge die erschöpfende Auskunft, das LGL ist nicht regelmäßig mit Vollzugsaufgaben betraut und kann keine verbindlichen Auskünfte erteilen.
Ich soll mich bezüglich berufsrechtlichen Fragen der Heilberufe an die für meinen Praxissitz zuständige Bezirksregierung wenden.
Sowie zu Fragen der ärztlichen Budgetierung an die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) oder u.U. an die örtlichen Krankenkassen.
„Da steh ich nun, ich armer Tor, und bin so klug als wie zuvor.“ Johann Wolfgang von Goethe
Ich denke man könnte neben anderen, auch evtl. zusätzliche Fragen zur LYDI Sentinel (Incidence of LYme DIsease in Bavaria) stellen.
Ich nehme einmal an die LYDI, die erst eine Fortbildungsveranstaltung hatte, ist bereits bekannt.
http://www.imhr.de/a_medien/inhalte/pdfs...4.2013.pdf
Oder konkrete Fragen zu dem neuesten Artikel von Dr. Fingerle im aktuellen Bayerischen Ärzteblatt 4/2013.
Klinik, Diagnostik und Therapie der Lyme-Borreliose
http://www.blaek.de/presse/aerzteblatt/2...62_165.pdf
Fragen gab es schon viele, nur leider wenig Antworten.
LG
Namensänderung Mod