23.07.2025, 12:33
„Man kann nur generell Befunde streichen, allerdings auch nur, wenn man die ePA-App installiert hat und über das notwendige Fachwissen verfügt. Was geht aber einen Zahnarzt der urologische Befund eines Patienten an? Zwar kann man dem Zahnarzt Zugriffsrechte auf die Patientenakte verweigern, allerdings sieht er dann auch nicht mehr die für ihn möglicherweise notwendigen zahnärztlichen Befunde. Eine spezifische Freigabe ist nicht möglich.
Bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) heißt es auf BR24-Anfrage, mit Einführung der „ePA für alle“ sei das „feingranulare Berechtigungsmanagement“, das es früher in der ePA gab, zum Großteil verworfen worden. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass man vor dem Zahnarzt-Besuch Einträge von anderen Fachärzten verbergen könnte. Nach dem Termin könnte man sie dann wieder freischalten und gleichzeitig die Zugriffsdauer für den Zahnarzt reduzieren. Das sei aber schon aufwändig für den Versicherten, heißt es bei der KVB.“
Quelle
Bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) heißt es auf BR24-Anfrage, mit Einführung der „ePA für alle“ sei das „feingranulare Berechtigungsmanagement“, das es früher in der ePA gab, zum Großteil verworfen worden. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass man vor dem Zahnarzt-Besuch Einträge von anderen Fachärzten verbergen könnte. Nach dem Termin könnte man sie dann wieder freischalten und gleichzeitig die Zugriffsdauer für den Zahnarzt reduzieren. Das sei aber schon aufwändig für den Versicherten, heißt es bei der KVB.“
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