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Saarbrücker Zeitung, 7.9.2012
#4

Natürlich geht es nicht nur um die Meldepflicht, eine Verbesserung von Diagnose und Therapie hängt doch aber eng damit zusammen. Seit Jahren wird eine Inzidenz behauptet, die nicht annähernd die reale Neuerkrankungsrate abbildet, wie neueste Zahlen verschiedener Krankenkassen aber auch die Studie von Hunfeld et al. erahnen lassen. Diese Neuerkrankungszahlen sind aber wiederum Grundlage für weitere Maßnahmen. Das Infektionsschutzgesetz existiert schließlich nicht zum Selbstzweck. Solange die zuständigen Wissenschaftler aber diese Erkrankungszahlen nachweislich beschönigen, mangelhafte Labordiagnostik und Therapieversagen verharmlosen und Betroffene öffentlich ungestraft diskreditieren wird sich weder an der Forschungslage noch an der Versorgung etwas ändern. Die Meldepflicht ist ein wichtiger Hebel um hier anzusetzen. Nebenbei bemerkt können Laborleistungen meldepflichtiger Erkrankungen außerhalb des RLV (Budgets) abgerechnet werden. Ärzte und Patienten in Bundesländern ohne Meldepflicht sind hier eindeutig im Nachteil. Das dürfte sich auch auf die Anzahl der nicht erkannten Erkrankungen mit entsprechender Gefährdung zur Chronifizierung auswirken.
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