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Saarbrücker Zeitung, 7.9.2012
#8

Hallo Urmel,

ich glaube, wir liegen gar nicht so weit auseinander, wenn überhaupt.

Zitat:Ich bin nur dafür, sich nicht nur auf dieses Ziel "Meldepflicht für Borreliose" festzulegen, um dann zu beklagen, dass sich nichts ändert!


Genau, das geht gar nicht! Aber das tut auch niemand, der einigermaßen nachdenkt.

Die Meldepflicht bringt allerdings den Vorteil, von dem landei spricht:

Nach EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab)Nr. 32006 sind:
" Erkrankungen oder bei Verdacht auf Erkrankungen, bei denen eine gesetzliche Meldepflicht besteht, sofern in diesen Krankheitsfällen mikrobiologische, virologische oder infektions-immunologische Untersuchungen durchgeführt werden oder Krankheitsfälle mit meldepflichtigem Nachweis eines Krankheitserregers." für den Arzt nicht budgetbelastend.
siehe auch hier:http://www.labor-limbach.de/Ausnahmeziffern.174.0.html

Ob alle Ärzte, in deren Ländern die Meldepflicht schon besteht das wissen, wage ich auch zu bezweifeln.

Die Arbeit geht uns nicht aus, ich bin sicherConfused

LG
pelle

Gehört zu den Onlyme-Aktivisten: www.onlyme-aktion.org
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