27.06.2013, 20:35
Hab mal Vielen Dank-Petra...Aaber,zu diesem-->..."Eine PatVerfü ist – wie jede andere Patientenverfügung auch – nur dann gerichtlich unanfechtbar, wenn sie im Zustand der Einwilligungsfähigkeit verfasst wurde. Wir empfehlen deshalb dringend die Einholung eines ärztlichen Attests, das Ihnen Einwilligungsfähigkeit bescheinigt. "
http://www.patverfue.de/verfassen
....
...und wer überprüft-das der Arzt dazu fähig ist?Muß man das selbst machen..
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http://www.patverfue.de/verfassen
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...und wer überprüft-das der Arzt dazu fähig ist?Muß man das selbst machen..
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... auch du bist ein Teil des Wasser`s - das jeder Fisch zum schwimmen braucht...