18.08.2013, 09:33
Hallo Annette,
ich drücke dir für deinen Termin beide Daumen und schicke dir viele positive Wünsche.
So schön dass sie das Gutachten von Dr. B. bei dir zugelassen haben.
Da hast du bestimmt einen großen Pluspunkt.
So war es bei uns.
Bei der Arzthaftung für meinen Sohn haben wir ein privat Gutachten von Dr. B machen lassen.
Das wurde vom Gutachter vor Gericht als Mindermeinung und dann wörtlich als "extreme" bzw."einseitig Auffassung bezeichnet.
Aber ER habe sich ausdrücklich mit der Frage auseinandergesetz und bekundet er kenne die medizinische Literatur.
Der von uns gewünschte Gutachter wurde als ohnehin ungeeignet da: vertritt er doch nach der Ausführung des Gerichtssachverständigen gerade selbst die Mindermeinung und kann deshalb nicht als neutral angesehen werden.
Zuvor habe ich in der Klinik wo ER arbeitet angerufen.
Die Auskunft war, in der Abteilung in der der Sachverständige arbeitet, werden KEINE Borreliosefälle behandelt ,sondern auf der neurologischen Abteilung.
Interessierte aber vor Gericht auch keinen.
Das war dann nach dem LG auch vor dem OLG eine Niederlage.
Jetzt warten wir ob die Berufung in Karlsruhe zugelassen wird.
Liebe Grüße
Uschi
ich drücke dir für deinen Termin beide Daumen und schicke dir viele positive Wünsche.
So schön dass sie das Gutachten von Dr. B. bei dir zugelassen haben.
Da hast du bestimmt einen großen Pluspunkt.
So war es bei uns.
Bei der Arzthaftung für meinen Sohn haben wir ein privat Gutachten von Dr. B machen lassen.
Das wurde vom Gutachter vor Gericht als Mindermeinung und dann wörtlich als "extreme" bzw."einseitig Auffassung bezeichnet.
Aber ER habe sich ausdrücklich mit der Frage auseinandergesetz und bekundet er kenne die medizinische Literatur.
Der von uns gewünschte Gutachter wurde als ohnehin ungeeignet da: vertritt er doch nach der Ausführung des Gerichtssachverständigen gerade selbst die Mindermeinung und kann deshalb nicht als neutral angesehen werden.
Zuvor habe ich in der Klinik wo ER arbeitet angerufen.
Die Auskunft war, in der Abteilung in der der Sachverständige arbeitet, werden KEINE Borreliosefälle behandelt ,sondern auf der neurologischen Abteilung.
Interessierte aber vor Gericht auch keinen.
Das war dann nach dem LG auch vor dem OLG eine Niederlage.
Jetzt warten wir ob die Berufung in Karlsruhe zugelassen wird.
Liebe Grüße
Uschi