16.10.2012, 12:04
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Sogar die Mitarbeiter im Gesundheitsamt sind unwissend: ....
Nach der Anfrage beim Amt zwecks Einsicht wurde mir beim Amt gesagt, das das doch keine Meldepflichtige Krankheit wäre. Die Mitarbeiterin hat mich dann weitergeleitet und ich habe erfahren das die Meldung durch den Laborbefund auch archiviert ist. Usw.
Und das in einem Bundesland, wo wir die Meldepflicht schon lange haben.
LG
Zitat:Ob alle Ärzte, in deren Ländern die Meldepflicht schon besteht das wissen, wage ich auch zu bezweifeln.
Sogar die Mitarbeiter im Gesundheitsamt sind unwissend: ....
Nach der Anfrage beim Amt zwecks Einsicht wurde mir beim Amt gesagt, das das doch keine Meldepflichtige Krankheit wäre. Die Mitarbeiterin hat mich dann weitergeleitet und ich habe erfahren das die Meldung durch den Laborbefund auch archiviert ist. Usw.
Und das in einem Bundesland, wo wir die Meldepflicht schon lange haben.
LG
“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi
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