Nach einem neuen Urteil des OLG München wird der gesicherte medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisstand nur durch die Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie widergespiegelt, nicht auch durch die Leitlinien der Deutschen Borreliose Gesellschaft e. V.
„… die Leitlinien der Deutschen Borreliose Gesellschaft keine den gängigen Leitlinien vergleichbaren wissenschaftlich gesicherten medizinischen Erkenntnisse, die gleichrangig zu beachten wären“ wie die Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie.
http://www.honsell-rechtsanwaelte.de/de/...id/43.html
„… die Leitlinien der Deutschen Borreliose Gesellschaft keine den gängigen Leitlinien vergleichbaren wissenschaftlich gesicherten medizinischen Erkenntnisse, die gleichrangig zu beachten wären“ wie die Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie.
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