31.08.2013, 06:31
Hausel, das Problem ist ein medizinisch rechliches.
Da man bei Unfallversicherungen den Vollbeweis der Kausalität als Geschädigter beweisen muss, ist es oftmals das Problem der schlechten Vorgeschichte eines Verfahrens.
Darauf spekulieren die Gesellschaften sehr oft und bei Infektionen steht ihnen ein riesen Scheunentor als Hintertürchen offen. Du selbst musst durch ein Mauseloch.
Was mir ganz doll an der Schilderung aufgefallen ist, es gibt ja noch andere Leitlinien, Kutante Manifestationen der Lyme Borreliose u.s.w. - einer der Fehler war es auf Neuroborreliose die Klage aufzubauen (ich kenne die Vorgeschichte ja leider nicht) - eine Borreliose macht auch neurologische Beschwerden, ohne das Liquorveränderungen nachgewiesen werden müssen - das steht so in allen Leitlinien / die Neuroborreliose steht ja ausschließlich für Hirnhautentzündungen und entzündliche Veränderungen im Gehirn - bei den Leitlinienautoren der DGN. Da kann man sich das von der DGN ausgezeichnete Video des Herrn Hünerfeld doch z.B. zu Nutze machen - Nervenwurzelentzündungen (Radikulitis) z.B. sind nach deren Definition keine Neuroborreliose ..... führen aber zu Nervenausfällen im peripheren Nervensystem und Sensibilitätsstörungen z.B. Ich hoffe das ich Euch ein bischen helfen kann damit
Da man bei Unfallversicherungen den Vollbeweis der Kausalität als Geschädigter beweisen muss, ist es oftmals das Problem der schlechten Vorgeschichte eines Verfahrens.
Darauf spekulieren die Gesellschaften sehr oft und bei Infektionen steht ihnen ein riesen Scheunentor als Hintertürchen offen. Du selbst musst durch ein Mauseloch.
Was mir ganz doll an der Schilderung aufgefallen ist, es gibt ja noch andere Leitlinien, Kutante Manifestationen der Lyme Borreliose u.s.w. - einer der Fehler war es auf Neuroborreliose die Klage aufzubauen (ich kenne die Vorgeschichte ja leider nicht) - eine Borreliose macht auch neurologische Beschwerden, ohne das Liquorveränderungen nachgewiesen werden müssen - das steht so in allen Leitlinien / die Neuroborreliose steht ja ausschließlich für Hirnhautentzündungen und entzündliche Veränderungen im Gehirn - bei den Leitlinienautoren der DGN. Da kann man sich das von der DGN ausgezeichnete Video des Herrn Hünerfeld doch z.B. zu Nutze machen - Nervenwurzelentzündungen (Radikulitis) z.B. sind nach deren Definition keine Neuroborreliose ..... führen aber zu Nervenausfällen im peripheren Nervensystem und Sensibilitätsstörungen z.B. Ich hoffe das ich Euch ein bischen helfen kann damit