Glaube mir Urmel,
das wissen die meisten Rechtsanwälte, die Versicherungsgesellschaften vertreten (private wie gesetzliche) und auch die Ärzte an Unikliniken wissen das und nutzen das auch aus. Richter müssen das nicht wissen, da zur Entscheidungsfindung ja ärztliche Gutachten herangezogen werden und zur Entscheidungsfindung des Richters führen (inkl. des Vortrages der Parteien).
Das die Entscheidungsträger egal Gericht oder Schlüchtungsstelle im Süden anders ticken als die im Norden ist wohl allgemein bekannt
Mal ein kleines Beispiel von unserer Seite:
in meinem ersten "Gutachten" steht, das durch die Borreliose keine körperliche Einschränkung vorhanden wäre, weiter untern das die Borreliose (Lymearthritis) eine körperliche Einschränkung von 5 % verursacht habe - davon wahrscheinlich zu mehr als 50 % durch einen Knorpelschaden.
Widerspricht sich schon allein dadurch!
Darauf hin habe ich dieses Gutachten (nicht den Gutachter) angefochten - vorgerichtlich. In der Stellungsname des Gutachters dazu (später vor Gericht als Beweis der Gegenseite eingereicht - einfach nur überheblich und unklug), das eine Lymearthritis und eine Knorpelschädigung vorgelegen haben (nun ist die Knorpelerweichung aber so gering gewesen, das diese keinen Krankheitswert hat - Orthopäde) und schon habe ich den Vollbeweis einer Borreliose im Endstadium, den Rest muss ich dann nur mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur Überzeugung des Gerichts beweisen.
Das der Knorpelschaden angeblich etwas verursacht hätte, das muss nunmehr die Gegenseite im Vollbeweis beweisen (im Zivilprozess muss immer die Partei das für sie günstigere beweisen).
Liebe Grüße an alle, Rosa´s Mann

PS. ich schreibe in der Ich-Form, da ich Versicherungsnehmer bin und die Klage führen muss.
das wissen die meisten Rechtsanwälte, die Versicherungsgesellschaften vertreten (private wie gesetzliche) und auch die Ärzte an Unikliniken wissen das und nutzen das auch aus. Richter müssen das nicht wissen, da zur Entscheidungsfindung ja ärztliche Gutachten herangezogen werden und zur Entscheidungsfindung des Richters führen (inkl. des Vortrages der Parteien).
Das die Entscheidungsträger egal Gericht oder Schlüchtungsstelle im Süden anders ticken als die im Norden ist wohl allgemein bekannt
Mal ein kleines Beispiel von unserer Seite:
in meinem ersten "Gutachten" steht, das durch die Borreliose keine körperliche Einschränkung vorhanden wäre, weiter untern das die Borreliose (Lymearthritis) eine körperliche Einschränkung von 5 % verursacht habe - davon wahrscheinlich zu mehr als 50 % durch einen Knorpelschaden.
Widerspricht sich schon allein dadurch!
Darauf hin habe ich dieses Gutachten (nicht den Gutachter) angefochten - vorgerichtlich. In der Stellungsname des Gutachters dazu (später vor Gericht als Beweis der Gegenseite eingereicht - einfach nur überheblich und unklug), das eine Lymearthritis und eine Knorpelschädigung vorgelegen haben (nun ist die Knorpelerweichung aber so gering gewesen, das diese keinen Krankheitswert hat - Orthopäde) und schon habe ich den Vollbeweis einer Borreliose im Endstadium, den Rest muss ich dann nur mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur Überzeugung des Gerichts beweisen.
Das der Knorpelschaden angeblich etwas verursacht hätte, das muss nunmehr die Gegenseite im Vollbeweis beweisen (im Zivilprozess muss immer die Partei das für sie günstigere beweisen).
Liebe Grüße an alle, Rosa´s Mann


PS. ich schreibe in der Ich-Form, da ich Versicherungsnehmer bin und die Klage führen muss.