31.08.2013, 07:59
Hausel,
leider kannst Du das nicht unterbinden - als Kläger bist Du ja in der Beweislast und wie willst Du Aussagen wider besseres Wissen beweisen?
Solange man durch sichere diagnostische Verfahren die Krankheit nicht beweisen kann, kommt es immer auf die Überzeugung der Entscheidungsträger an und die Unterlagen die man vorbringen kann.
Das kann man sich bei entsprechenden Grundlagenwissen aber auch zu seinen eigenen Vorteil machen, ebenso wie die Gegenseite. Es geht um Geld und da kannst Du Dir sicher sein, das da die Gegenseite versucht alle Lücken im System auszunutzen.
Da brauchst Du aber Rechtsvertretungen die mitdenken und mit Dir selbst ganz eng zusammen arbeiten. Du selbst bist als Kläger immer erstmal der, der etwas beweisen muss (so ist nunmal das deutsche Recht) - der Anscheinsbeweis greift hier nur sehr selten im Zivilrecht.
leider kannst Du das nicht unterbinden - als Kläger bist Du ja in der Beweislast und wie willst Du Aussagen wider besseres Wissen beweisen?
Solange man durch sichere diagnostische Verfahren die Krankheit nicht beweisen kann, kommt es immer auf die Überzeugung der Entscheidungsträger an und die Unterlagen die man vorbringen kann.
Das kann man sich bei entsprechenden Grundlagenwissen aber auch zu seinen eigenen Vorteil machen, ebenso wie die Gegenseite. Es geht um Geld und da kannst Du Dir sicher sein, das da die Gegenseite versucht alle Lücken im System auszunutzen.
Da brauchst Du aber Rechtsvertretungen die mitdenken und mit Dir selbst ganz eng zusammen arbeiten. Du selbst bist als Kläger immer erstmal der, der etwas beweisen muss (so ist nunmal das deutsche Recht) - der Anscheinsbeweis greift hier nur sehr selten im Zivilrecht.