RKI Bulletin 38/2007 schrieb:Vom Gesundheitsamt wird der Krankheitsverdacht, definiert als unvollständiges klinisches Bild vereinbar mit Erythema migrans oder als klinisches Bild vereinbar mit früher Neuroborreliose, ohne labordiagnostischen Nachweis und ohne Nachweis eines epidemiologischen Zusammenhanges, erfasst.
Im Berichtszeitraum wurden 799 Erkrankungsfälle einer frühen Neuroborreliose übermittelt, von diesen 799 übermittelten Fällen der frühen Neuroborreliose erfüllten nur 42 Fälle (5 %) die Falldefinition (Pleozytose und Nachweis intrathekaler Antikörper bzw. Pleozytose und Nukleinsäurenachweis im Liqour)
Die Meldungen wurden vom RKI bzw. NRZ ausgewertet und veröffentlicht.
Die Crux von der Geschichte ist doch, dass die 'Dearborn-Kriterien' (Erythema migrans + vorgegebene körperliche Manifestation + positives Labor), die eigentlich nur zu Forschungszwecken für wissenschaftliche Vergleiche gedacht waren, mit den (IDSA)Leitlinien in den Praxisalltag Einzug hielten. Man münzte die Feststellung "was obige Kriterien erfüllt ist mit Sicherheit eine Borreliose" ins Gegenteil um: "was obige Kriterien nicht erfüllt, ist mit Sicherheit keine Borreliose".
http://www.borreliose-nachrichten.de/wp-...-20071.pdf
Die DGN hat das perfektioniert, deshalb erfüllt auch kaum ein Patient die Fallkriterien.