Neuestes Urteil zur elektronischen Gesundheitskarte:
Elektronische Gesundheitskarte ist verfassungsgemäß
Versicherte sind verpflichtet, zum Nachweis ihres Versicherungsschutzes ab dem 1. Januar 2014 die elektronische Gesundheitskarte zu benutzen. Es besteht kein Anspruch gegen die Krankenkassen auf Ausstellung eines anderweitigen Versicherungsnachweises. Sowohl die Nutzungspflicht als auch die Speicherung der Personaldaten auf der Karte sind durch ein überwiegendes Interesse der Versichertengemeinschaft gedeckt. Sie sichern eine effektive Leistungserbringung und Abrechnung. Das obligatorische Foto erleichtert die Identitätskontrolle und verhindert damit einen Missbrauch der Karte. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Berlin hervor.
http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Berl...s17189.htm
"im Interesse der Versichertengemeinschaft"
Elektronische Gesundheitskarte ist verfassungsgemäß
Versicherte sind verpflichtet, zum Nachweis ihres Versicherungsschutzes ab dem 1. Januar 2014 die elektronische Gesundheitskarte zu benutzen. Es besteht kein Anspruch gegen die Krankenkassen auf Ausstellung eines anderweitigen Versicherungsnachweises. Sowohl die Nutzungspflicht als auch die Speicherung der Personaldaten auf der Karte sind durch ein überwiegendes Interesse der Versichertengemeinschaft gedeckt. Sie sichern eine effektive Leistungserbringung und Abrechnung. Das obligatorische Foto erleichtert die Identitätskontrolle und verhindert damit einen Missbrauch der Karte. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Berlin hervor.
http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Berl...s17189.htm
"im Interesse der Versichertengemeinschaft"