23.11.2013, 18:16
Zitat:Warum lassen sich eigentlich, sowohl die Sozialgerichte, als auch Patientenorganisationen und Patienten andauernd von dieser Leitlinie und Gutachtern täuschen?
Wer erkennt eigentlich einmal das grundlegende Problem?
Bei Gutachten wird in der Regel immer die Frage nach einer bestehenden „Lyme-Borreliose“ gestellt.
Da es jedoch keine offiziell gültige (AWMF) Leitlinie zur „Lyme-Borreliose“ gibt, klammern sich die Gutachter und Ärzte nur an die einzig vorhandene S1-Leitlinie zur „Neuroborreliose“ und beantworten fast immer die Eingangsfrage bei einem negativen Liquorbefund: Eine „Neuroborreliose wurde ausgeschlossen“?
Mit dem die Ursprungsfrage nicht beantwortet wurde und sämtliche Ansprüche der Patienten verweigert werden.
Ich will Deine Fragen nicht auseinander nehmen und deshalb ein Tipp, rechtlich vorbringbar ist immer nur der Sachverhalt der bestritten wird.
Das heißt, wenn ein Klagegegner Dir z.B. eine Reha ablehnt, weil die Borreliose fachärztlich ambulant behandelt werden muss - dann kann sie sich später nicht drauf berufen, das diese Krankheit überhaupt nicht vorläge.
Wenn eine private Unfall bei der Anspruchstellung bestätigt, das man alles form und fristgemäß eingereicht hat und schriftlich bestätigt, das sie es nicht abstreiten das es zu einer Borreliose geklommen ist, dann kann es vor Gericht nicht mehr bestritten werden.
Es ist oftmals einfach nur ein Fehler in der Vorbereitung der rechtlichen Durchsetzung von Ansprüchen, die viele scheitern lassen.
Wir haben bereits einen Beweisbeschluss einer öffentlichen Sitzung wegen Unfall, den ich leider noch nicht veröffentlichen kann.
Ich mache das, sobald es für uns keine möglichen Probleme gibt.
Inhaltlich nur soviel, Borreliose gilt als unbestritten, Ansprüche wurden vertragsgemäß richtig geltend gemacht, Gesundheitsschädigungen stehen fest u.s.w.
Der medizinische Gutachter hat nur noch zuzuordnen, was durch die Borreliose ausgelöst wurde (wie die Lymearthritis als eines der gesicherten Diagnosen, Polyneuropathie gesicherte Diagnose, Chronische Immunschwäche in Folge der Borreliose - steht so in allen Befunden mit Zuordnung) und wie hoch der Invaliditätsgrad ist. Wenn etwas nicht zuzuordnen ist, dann muss die Ursache benannt werden.