28.12.2013, 15:18
Hallo Zusammen,
ich habe durch freundliche Zuarbeit den Volltext dieses Urteils des OLG München bekommen.
Ich kann vorerst soviel dazu sagen (wie ich bereits vermutet hatte), das bereits in der Zeit von der Schadenmeldung bis zum ersten Gutachten der VS-Gesellschaft viele Fehler gemacht wurden - wahrscheinlich noch bevor es zum Anwalt ging.
Bei mir liegen z.Z. 6 Gutachten vor (unter anderm BG, DRV, Uniklinik u.s.w.) in denen Borreliose als gesicherte Diagnose bestätigt wurde (selbst in neurologischen Gutachten) - es also rechtlich überhaupt nicht mehr um die Frage geht, ob die Borreliose noch bestritten werden kann.
Auch die vorliegenden Gesundheitsschäden sind unbestritten, da jeweils geltend gemacht.
LG Rosa
ich habe durch freundliche Zuarbeit den Volltext dieses Urteils des OLG München bekommen.
Ich kann vorerst soviel dazu sagen (wie ich bereits vermutet hatte), das bereits in der Zeit von der Schadenmeldung bis zum ersten Gutachten der VS-Gesellschaft viele Fehler gemacht wurden - wahrscheinlich noch bevor es zum Anwalt ging.
Bei mir liegen z.Z. 6 Gutachten vor (unter anderm BG, DRV, Uniklinik u.s.w.) in denen Borreliose als gesicherte Diagnose bestätigt wurde (selbst in neurologischen Gutachten) - es also rechtlich überhaupt nicht mehr um die Frage geht, ob die Borreliose noch bestritten werden kann.
Auch die vorliegenden Gesundheitsschäden sind unbestritten, da jeweils geltend gemacht.
LG Rosa

