Hallo Anfang,
ohne das Grundwissen meines Mannes würde ich da auch schwarz sehen. Er kümmert sich um das rechtliche und kann es mir auch leicht und verständlich erklären.
LG Rosa
Vielleicht als Tip, wenn man einen Zustand nach gesicherter Borreliose hat, dann ist die Borreliose selbst nicht bestreitbar und auch bewiesen. Behandlungen greifen dann auf die Folgeschäden und nicht ursächlich und man kann nur symptomatisch behandeln - lt. Leitlinien AWMF also dauernde Folgeschäden.
Das ist rein rechtlich und nach den AWMF-Leitlinien als medizinisch gesicherter Wissensstand wichtig für die Argumente für rechtliche Verfahren.
Was man weiterhin macht, ist eine völlig andere Seite.
Versucht nicht chronische Borreliose oder Post Lyme Syndrom geltend zu machen, anders wenn in den Diagnosen chronisch rezidivierende Borreliose als gesichert steht.
ohne das Grundwissen meines Mannes würde ich da auch schwarz sehen. Er kümmert sich um das rechtliche und kann es mir auch leicht und verständlich erklären.
LG Rosa
Vielleicht als Tip, wenn man einen Zustand nach gesicherter Borreliose hat, dann ist die Borreliose selbst nicht bestreitbar und auch bewiesen. Behandlungen greifen dann auf die Folgeschäden und nicht ursächlich und man kann nur symptomatisch behandeln - lt. Leitlinien AWMF also dauernde Folgeschäden.
Das ist rein rechtlich und nach den AWMF-Leitlinien als medizinisch gesicherter Wissensstand wichtig für die Argumente für rechtliche Verfahren.
Was man weiterhin macht, ist eine völlig andere Seite.
Versucht nicht chronische Borreliose oder Post Lyme Syndrom geltend zu machen, anders wenn in den Diagnosen chronisch rezidivierende Borreliose als gesichert steht.