01.01.2014, 22:30
(01.01.2014, 21:17)Rosa45 schrieb: Da fällt einem nichts mehr zu ein....
Ja so ist es.
Bei mir ist es so, das mich mein Arbeitgeber ja noch nicht gekündigt hat, und mich nur wieder sehen will, wenn ich wieder die alte Leistung bringe, wie in den Jahren davor.
Und durch einen Hüftfehler seit der Geburt darf ich von jeher nur leichte körperliche Arbeit ausführen. Leider können sie das ja nun nicht streichen.
Aber ich habe noch so einen witzigen Satz entdeckt im Widerspruchsbescheid:"
"Einschränkungen bestehen hinsichtlich ... Verantwortung für Personen und Maschinen..."
So wie soll das in einem Büro funktionieren, in der Auftragsbearbeitung, wo man mit der Bearbeitung die Richtigkeit der Aufträge kontrolliert, ob die Daten für die Maschine korrekt angelegt sind und das alles widerum dem Angebot entspricht. Ein Fehler von mir und die Personen im Verkauf oder an der Maschine - also .... da bestehen dann wohl Einschränkungen laut RV?!
Ich glaube, da hat einer geträumt, oder wußte wohl nicht, was er schreibt, denn da traut er mir ja nicht mehr die Verantwortung zu mich an einen Computer zu setzen?!
Und was mache ich dann die 6 Stunden im Büro - eine Arbeit ohne "Verantwortung" oder mit Eingeschränkter "Verantwortung" - Wie sieht die wohl aus?
Also das beißt sich alles vorn und hinten...
Aber ich glaube wir diskutieren hier mittlerweile im falschen Beitrag - sind voll vom Thema abgekommen.
LG FreeNine
“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi
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