Inzwischen sind einige Antworten eingetroffen.
Die Geschäftsstelle des Patientenbeauftragten verwies mittels Textbausteinen auf die rechtliche Lage und bedankte sich für die Anregungen. Ich danke auch.
Die Rechtslage wurde auch vom Justizministerium erörtert. Die Gerichte würden den Sachveständigen sorgfältig auswählen, sich über ihn informieren und ihn überprüfen. Eine Überprüfung, ob es Interessenskonflikte gibt, obliege im Zivilprozess auch den Beteiligten selbst. Bei Zweifeln an der Unbefangenheit könne der Sachverständige auch abgelehnt werden, über den Ablehnungsantrag entscheide das Gericht.
"Die notwendige Unabhängigkeit von gerichtlichen Sachverständigen ist für die Bundesregierung ein wichtiges Thema". Das Justizministerium verweist in diesem Zusammenhang auf den Koalitionsvertrag - Thema Moderne Justiz: „Wir wollen außerdem die Neutralität gerichtlich beigezogener Sachverständiger gewährleisten“ Es ließe sich aber derzeit nicht absehen, ob und wann entsprechende ergänzende Regelungen erlassen werden und in Kraft treten.
Die einzige aussagekräftige Nachricht kam von der gesundheitspolitischen Sprecherin der SPD, die eine Kontrollinstanz für Gutachter für notwendig hält.
Näheres zur Rechtslage im Sozialgerichtsprozess siehe auch
http://forum.onlyme-aktion.org/showthread.php?tid=4144
http://forum.onlyme-aktion.org/showthread.php?tid=4211
Die Geschäftsstelle des Patientenbeauftragten verwies mittels Textbausteinen auf die rechtliche Lage und bedankte sich für die Anregungen. Ich danke auch.
Die Rechtslage wurde auch vom Justizministerium erörtert. Die Gerichte würden den Sachveständigen sorgfältig auswählen, sich über ihn informieren und ihn überprüfen. Eine Überprüfung, ob es Interessenskonflikte gibt, obliege im Zivilprozess auch den Beteiligten selbst. Bei Zweifeln an der Unbefangenheit könne der Sachverständige auch abgelehnt werden, über den Ablehnungsantrag entscheide das Gericht.
"Die notwendige Unabhängigkeit von gerichtlichen Sachverständigen ist für die Bundesregierung ein wichtiges Thema". Das Justizministerium verweist in diesem Zusammenhang auf den Koalitionsvertrag - Thema Moderne Justiz: „Wir wollen außerdem die Neutralität gerichtlich beigezogener Sachverständiger gewährleisten“ Es ließe sich aber derzeit nicht absehen, ob und wann entsprechende ergänzende Regelungen erlassen werden und in Kraft treten.
Die einzige aussagekräftige Nachricht kam von der gesundheitspolitischen Sprecherin der SPD, die eine Kontrollinstanz für Gutachter für notwendig hält.
Näheres zur Rechtslage im Sozialgerichtsprozess siehe auch
http://forum.onlyme-aktion.org/showthread.php?tid=4144
http://forum.onlyme-aktion.org/showthread.php?tid=4211

