Hallo Antje,
zu diesem Thema habe ich im Forum schon viel geschrieben, das für dich interessant wäre, bitte gehe mal über die Suchfunktion und suche über Oolong meine Beiträge und schaue dir dann diejenigen zum thema Rente usw. an.
Jetzt das:
Borreliose gilt offiziell als heilbare Krankheit, und darauf kriegt man keine Rente!
Ich bin über "Zustand und bleibende Leistungseinschränkung nach Borreliose gleich im ersten Analuf berentet worden mit ungefähr 54.
Meine borreliose ist bewiesen, Befunde vorgelegt.
Berentet wird man nicht auf eine Krankheit, sondern auf absehbar bleibende Leistungseinschränkung mit weniger als 6 Std. täglicher Belastbarkeit (= Teilrente) oder weniger als 3 Std. tgl. (= Vollrente), je nach Zustand/Prognose und wahrscheinlich auch Alter befristet oder wie bei mir unbefristet.
Also nicht auf der Borreliose rumreiten, das kann nur schief gehen. Warum man nicht voll leistungsfähig ist, ist bei der Rentenbewilligung sekundär, wichtig ist, daß man nicht voll leistungsfähig ist, warum auch immer.
Es kommt eine Neuregelung per Gesetz zu den Abzügen. Nach der bisherigen Regelung bleiben Abzüge wegen vorzeitiger EU-Rente bis ans Lebensende, nach der kommenden Regelung nicht mehr.
Bestandsrenten sollen nicht angepaßt werden, also nicht voreilig sein für den Fall, daß es schnell geht und du noch unters alte Gesetz fallen solltest.
Vorherige Reha ist gängige Praxis, auch dort nicht auf Borreliose rumreiten, sondern bleibende Folgen durch nicht genügend behandelte Borreliose anführen, der Reha-Abschlußbericht wird meist als Gutachten für die Entscheidung über Rente ja/ nein verwendet.
Wird positiv entschieden, wird dann das Datum der Antragstellung für die Reha rückwirkend als Datum für den Rentenantrag verwendet und es gibt entsprechende Nachzahlung.
Vorher ausrechnen lassen, wie hoch jetzt deine volle oder teilweise EU-Rente wäre. Ev. kommt dann nur Teilrente infrage, weil die Vollrente samt zulässiger Zuverdienstregelung zu niedrig ausfallen würde, um damit auszukommen.
Ablehnung einer Reha kann zum Vorwurf mangelnder Mitwirkungsbereitschaft bei der Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit führen mit Leistungskürzung beim Arbeitsamt, Vorsicht!
LG Oolong
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Jetzt das:
Borreliose gilt offiziell als heilbare Krankheit, und darauf kriegt man keine Rente!
Ich bin über "Zustand und bleibende Leistungseinschränkung nach Borreliose gleich im ersten Analuf berentet worden mit ungefähr 54.
Meine borreliose ist bewiesen, Befunde vorgelegt.
Berentet wird man nicht auf eine Krankheit, sondern auf absehbar bleibende Leistungseinschränkung mit weniger als 6 Std. täglicher Belastbarkeit (= Teilrente) oder weniger als 3 Std. tgl. (= Vollrente), je nach Zustand/Prognose und wahrscheinlich auch Alter befristet oder wie bei mir unbefristet.
Also nicht auf der Borreliose rumreiten, das kann nur schief gehen. Warum man nicht voll leistungsfähig ist, ist bei der Rentenbewilligung sekundär, wichtig ist, daß man nicht voll leistungsfähig ist, warum auch immer.
Es kommt eine Neuregelung per Gesetz zu den Abzügen. Nach der bisherigen Regelung bleiben Abzüge wegen vorzeitiger EU-Rente bis ans Lebensende, nach der kommenden Regelung nicht mehr.
Bestandsrenten sollen nicht angepaßt werden, also nicht voreilig sein für den Fall, daß es schnell geht und du noch unters alte Gesetz fallen solltest.
Vorherige Reha ist gängige Praxis, auch dort nicht auf Borreliose rumreiten, sondern bleibende Folgen durch nicht genügend behandelte Borreliose anführen, der Reha-Abschlußbericht wird meist als Gutachten für die Entscheidung über Rente ja/ nein verwendet.
Wird positiv entschieden, wird dann das Datum der Antragstellung für die Reha rückwirkend als Datum für den Rentenantrag verwendet und es gibt entsprechende Nachzahlung.
Vorher ausrechnen lassen, wie hoch jetzt deine volle oder teilweise EU-Rente wäre. Ev. kommt dann nur Teilrente infrage, weil die Vollrente samt zulässiger Zuverdienstregelung zu niedrig ausfallen würde, um damit auszukommen.
Ablehnung einer Reha kann zum Vorwurf mangelnder Mitwirkungsbereitschaft bei der Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit führen mit Leistungskürzung beim Arbeitsamt, Vorsicht!
LG Oolong
Geduld und Gelassenheit des Gemüts tragen mehr zur Heilung unserer Krankheit bei,
als alle Kunst der Medizin.
Wolfgang Amadeus Mozart