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Erwerbsminderungsrente
#13

(10.04.2014, 11:13)Rosa45 schrieb:  gesicherte Diagnose und danach auch Zustand nach Borreliose.

was ich dazu schon immer mal loswerden wollte (passt nicht 100%ig hier hin):
bei den ICD-Diagnosen 2014 des DIMDI (auch auf anderen Seiten mit ICD-codes schon entdeckt) steht unter Anleitung/Kommentar folgender Zusatz: ( http://www.dimdi.de/static/de/klassi/icd...mentar.htm )
Die Regelung der Zusatzkennzeichen stellt sich, analog der Vorversion, wie folgt dar:

V Verdachtsdiagnose bzw. auszuschließende Diagnose
Z (symptomloser) Zustand nach der betreffenden Diagnose
A ausgeschlossene Diagnose
G gesicherte Diagnose (auch anzugeben, wenn A, V oder Z nicht
zutreffen)

Im stationären Bereich bleiben diese Zusatzkennzeichen weiterhin außer Kraft. Die Zusatzkennzeichen für die Seitenlokalisation R (rechts), L (links) und B (beidseitig) können nach wie vor in der ambulanten und in der stationären Versorgung verwendet werden.

Da stellt sich mir die Frage, haben alle die Patienten keine Symptome mehr, denen der Zustand nach Borreliose z.B. bescheinigt wurde? Wo kommen die Symptome dann her? Und wenn "Z", "A" und "V" nicht zutrifft usw. wäre es laut dieser Regelung eine gesicherte Diagnose.
Ob die Erklärung/Regelung schon mal einer beachtet hat?


Die Frage ist, von welchen Symptomen bei der jeweiligen Krankheit geht man aus? Denn um alles andere auszuschließen, würde man bei der möglichen Symptomvielfalt einer Borreliose nie fertig werden. Andererseits gibt es ja auch umgekehrt keine beweisende Methode, mit der nachgewiesen werden kann, das eine Borreliose völlig ausgeheilt ist.
Somit stellt sich wieder die Frage, in dem Fall wo ebend die Kriterien nicht so eindeutig sind, ist dann die Verwendung dieser Buchstaben akzeptabel mit Folge über das weitere Leben und die Versorgung eines Patienten zu entscheiden?

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