Hallo!
Schau bitte mal hier
http://forum.onlyme-aktion.org/showthrea...8#pid47258
relativ weit unten ab
Merkblatt für den behandelnden oder Hausarzt
Vor allem das Merkblatt Gewährung öffentlicher Leistungen wegen gesundheitlicher Einschränkungen solltest Du mal lesen.
Ich habe meine Rente nicht wegen Borreliose, sondern wegen der Psyche bekommen, was auch berechtigt ist. Es gab entsprechende Vorerkrankungen, die Borreliose war bei mir nur noch eine "Zugabe".
Die Erstbewilligung erfolgte ohne Begutachtung aufgrund eines Reha-Entlassungsberichtes (psychosomatische Klinik). Für die erste Verlängerung musste ich 2009 zum Gutachter, bekam 2 Jahre und 11 Monate verlängert (mein "Glück" war da wohl, dass mich meine Psychiaterin einen Tag vor der Begutachtung mal wieder in eine Klinik eingewiesen hatte, wo ich einige Tage später Aufnahmtermin hatte). Die zweite Verlängerung erfolgte dann 2012 ohne Begutachtung unbefristet.
Das es so problemlos läuft wie bei mir, ist leider nicht die Regel.
Dabei habe ich ursprünglich nicht für die Rente gekämpft, sondern dagegen, weil mein Job im Waldkindergarten mein Lebensinhalt war, aber in der Reha, die ich mir im Widerspruchsverfahren erkämpft hatte, wurde schon in der ersten Oberarztvisite von Vollrente gesprochen, ich habe die Ärzte noch um ein Jahr Rentendauer, die sie vorschlagen wollten, heruntergehandelt , aber irgendwann musste ich einsehen, dass es wirklich nicht mehr geht.
Das ist pure Willkür und Du darfst den Kampf auf keinen Fall aufgeben!
Eine Bekannte von mir, einige Wochen jünger als ich, mit u.a. nachgewiesenen schweren Wirbelsäulenschäden, auf einen Rollator angewiesen, psychisch auch schwer angeschlagen, aber laut DRV angeblich nicht eingeschränkt und voll arbeitsfähig, hat den scheinbar aussichtslosen Kampf gewonnen, nachdem die DRV sie zur Begutachtung zu einer Psychiaterin schickt, die das Vorgutachten (ebenfalls von einem Psychiater) so richtig schön auseinandergenommen und Punkt für Punkt widerlegt hat. Die DRV hat dann eingelenkt und sofort unbefristet bewilligt, bevor es überhaupt zur Verhandlung kam.
Der Arzt, der bei ihr das Vorgutachten gemacht hat, ist bekannt dafür, dass es in der Regel zugunsten der DRV ausgeht. Eine liebe Freundin von mir war auch bei ihm, er hat ihr bei der Verlängerung die halbe Rente gestrichen. Nach Widerspruch wurde sie dann wieder voll und unbefristet bewilligt. Mir wurde der in meinem Reha-Widerspruchsverfahren auch vorgeschlagen, aber ich war vorgewarnt und habe einen anderen ausgewählt.
Liebe Grüße
Annette
(17.06.2014, 17:35)johanna cochius schrieb: soll jetzt bei der RV zur Ärztlichen Untersuchung.
Ich denke (hoffe) eigentlich nicht das es Probleme gibt, aber Erfahrungen wie es bei Euch so war, wären sicher sehr hilfreich.
Worauf sollte ich achten ?
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Vor allem das Merkblatt Gewährung öffentlicher Leistungen wegen gesundheitlicher Einschränkungen solltest Du mal lesen.
Ich habe meine Rente nicht wegen Borreliose, sondern wegen der Psyche bekommen, was auch berechtigt ist. Es gab entsprechende Vorerkrankungen, die Borreliose war bei mir nur noch eine "Zugabe".
Die Erstbewilligung erfolgte ohne Begutachtung aufgrund eines Reha-Entlassungsberichtes (psychosomatische Klinik). Für die erste Verlängerung musste ich 2009 zum Gutachter, bekam 2 Jahre und 11 Monate verlängert (mein "Glück" war da wohl, dass mich meine Psychiaterin einen Tag vor der Begutachtung mal wieder in eine Klinik eingewiesen hatte, wo ich einige Tage später Aufnahmtermin hatte). Die zweite Verlängerung erfolgte dann 2012 ohne Begutachtung unbefristet.
Das es so problemlos läuft wie bei mir, ist leider nicht die Regel.
Dabei habe ich ursprünglich nicht für die Rente gekämpft, sondern dagegen, weil mein Job im Waldkindergarten mein Lebensinhalt war, aber in der Reha, die ich mir im Widerspruchsverfahren erkämpft hatte, wurde schon in der ersten Oberarztvisite von Vollrente gesprochen, ich habe die Ärzte noch um ein Jahr Rentendauer, die sie vorschlagen wollten, heruntergehandelt , aber irgendwann musste ich einsehen, dass es wirklich nicht mehr geht.
(17.06.2014, 18:42)Rosa45 schrieb: .... DRV Beurteilung: auch das führt zu keiner Änderung der bisherigen Einschätzung und natürlich nicht dauerhaft genug
Das ist pure Willkür und Du darfst den Kampf auf keinen Fall aufgeben!
Eine Bekannte von mir, einige Wochen jünger als ich, mit u.a. nachgewiesenen schweren Wirbelsäulenschäden, auf einen Rollator angewiesen, psychisch auch schwer angeschlagen, aber laut DRV angeblich nicht eingeschränkt und voll arbeitsfähig, hat den scheinbar aussichtslosen Kampf gewonnen, nachdem die DRV sie zur Begutachtung zu einer Psychiaterin schickt, die das Vorgutachten (ebenfalls von einem Psychiater) so richtig schön auseinandergenommen und Punkt für Punkt widerlegt hat. Die DRV hat dann eingelenkt und sofort unbefristet bewilligt, bevor es überhaupt zur Verhandlung kam.
Der Arzt, der bei ihr das Vorgutachten gemacht hat, ist bekannt dafür, dass es in der Regel zugunsten der DRV ausgeht. Eine liebe Freundin von mir war auch bei ihm, er hat ihr bei der Verlängerung die halbe Rente gestrichen. Nach Widerspruch wurde sie dann wieder voll und unbefristet bewilligt. Mir wurde der in meinem Reha-Widerspruchsverfahren auch vorgeschlagen, aber ich war vorgewarnt und habe einen anderen ausgewählt.
Liebe Grüße
Annette
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"
(Bertolt Brecht)
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