Hallo Amethyst,
klar ist das pure Willkür, auf der Ablehnung stand, das Borreliose und Skoliose keinen Anspruch auf EM-Rente begründen und damit hatte sich das.
Jetzt vor Gericht wirdd behauptet, ich hätte nie Borreliose gehabt obwohl in der ersten Ablehnung der Reha der gleiche Text drin stand und ich müsse das ambulant behandeln lassen.
Hallo Jo,
das Verfahren läuft über Fachanwälte für Sozialrecht.
Einen Rolli brauche ich Gott sei Dank nicht, habe mich etwas zurück gekämpft. Kurz danach hört´s aber schon auf.
LG an Deinen qaulmenden Kopf , Rosa
klar ist das pure Willkür, auf der Ablehnung stand, das Borreliose und Skoliose keinen Anspruch auf EM-Rente begründen und damit hatte sich das.
Jetzt vor Gericht wirdd behauptet, ich hätte nie Borreliose gehabt obwohl in der ersten Ablehnung der Reha der gleiche Text drin stand und ich müsse das ambulant behandeln lassen.
Hallo Jo,
das Verfahren läuft über Fachanwälte für Sozialrecht.
Einen Rolli brauche ich Gott sei Dank nicht, habe mich etwas zurück gekämpft. Kurz danach hört´s aber schon auf.
LG an Deinen qaulmenden Kopf , Rosa