Ich hatte mich über den VDK vorsichtig ausgedrückt. Leider stimmt es das da so alles nicht richtig läuft! Wie bei den Gewerkschaftsrechtssekretären.Mir kommt es vor das man die Weisung hat um Kosten zu sparen möglichst wenig Klagen anzunehmen. Da hört man von Betroffenen das diese Organisationen die Klagen als aussichtslos einstufen oder nach dem ersten Gutachten auffordern die Klage zurückzuziehen. Darauf nicht einlassen! Ein Urteil in die Hand bekommen und zur nächsten Instanz. Man bekommt die Gutachten und soll dann alles selbst entkräften was da an Lügen steht! Erfahrungen zeigen das an Sozialklagen kein Interesse besteht. Alles wird halbherzig betrieben. Es werden keine Anträge an das Gericht gestellt.Man lässt es laufen wie es läuft. Benennung eines Gutachters eigener Wahl nach SGB.
Die beklagte Seite spricht aber mit dem Gericht und schlägt dem Gericht Gutachter vor. Das ist es was so schlimm ist. Der Sozialanwalt sollte dem Gericht auch Gutachter vorschlagen. In begründeten Fällen kann man den vom Gericht vorgeschlagenen Gutachter ablehnen. Wie hier in Sachsen schlägt das Gericht wenn es nicht weiter weiß einen Herrn Prof. der Arbeitsmediziner war und jetzt emeritiert ist vor. Ob bei orthopädischen Klagen oder wie oft bei Borreliose! Er arbeitet noch als Rentner mit den BG,s zusammen. Ist alles klar!
Ich würde ihn bei Borreliose ablehnen da er kein Infektiologe ist. Bei orthopädischen Sachen auch. Er ist kein Facharzt für Orthopädie.
Deswegen gibt es ja die Fachrichtungen.
Man müsste auch den Neurologen bei Borreliose ablehnen.
Er ist auch kein Infektiologe. Es müsste ein Facharzt für Allgem. oder Inneres sein mit der Zusatzqualifizierung Subspezialist f. Infektiologie.
Die gibt es aber sehr selten!
Grüße von Wald 04
Die beklagte Seite spricht aber mit dem Gericht und schlägt dem Gericht Gutachter vor. Das ist es was so schlimm ist. Der Sozialanwalt sollte dem Gericht auch Gutachter vorschlagen. In begründeten Fällen kann man den vom Gericht vorgeschlagenen Gutachter ablehnen. Wie hier in Sachsen schlägt das Gericht wenn es nicht weiter weiß einen Herrn Prof. der Arbeitsmediziner war und jetzt emeritiert ist vor. Ob bei orthopädischen Klagen oder wie oft bei Borreliose! Er arbeitet noch als Rentner mit den BG,s zusammen. Ist alles klar!
Ich würde ihn bei Borreliose ablehnen da er kein Infektiologe ist. Bei orthopädischen Sachen auch. Er ist kein Facharzt für Orthopädie.
Deswegen gibt es ja die Fachrichtungen.
Man müsste auch den Neurologen bei Borreliose ablehnen.
Er ist auch kein Infektiologe. Es müsste ein Facharzt für Allgem. oder Inneres sein mit der Zusatzqualifizierung Subspezialist f. Infektiologie.
Die gibt es aber sehr selten!
Grüße von Wald 04
