06.09.2014, 06:43
Hallo FreeNine,
ja und ich denke, das der Richter ursprünglich bei diesem Termin die Klage abweisen wollte
.
Das Problem ist, wenn sich Gutachter über Ihren Fachbereich hinweg bewegen und ein orthop. Gutachter der Meinung ist, das er neurologische, HNO, internistische, infektologische und kardiologische Fachbereiche überblicken und einschätzen kann.
Eine Zusammenhangsbegutachtung ist ja nicht notwendig - da würde ja eventuell heraus kommen, das das Leistungsvermögen aufgehoben ist.
Ich war ja nochmal beim Langzeit EKG und Belastungs-EKG und diesmal hat der Kardiologe selbst ausgewertet (nicht der Hausarzt).
Allein meine Herzschwäche nach der Borreliose würde nur noch leichte Arbeiten (Leitlinien DRV) zulassen (entspricht ca 50 Watt Körperbelastung) - ist aber nunmal nicht das einzige was ich habe.
Bei bestimmten Zusatzbelastungen ist das Leistungsbild eingentlich total aufgehoben, allein beim Herz.
http://www.deutsche-rentenversicherung.d...onFile&v=8
Seite 24
Demgegenüber lässt eine ergometrische Maximalbelastbarkeit von über 50 bis 75 Watt beziehungsweise eine mittelschwer eingeschränkte linksventrikuläre Funktion (eine angiografisch ermittelte Ruhe-EF von 35 bis unter 50 % beziehungsweise echokardiographisch gemessene Ruhe-EF von 30 – 44 %) noch eine leichte körperliche Tätigkeit zu. Dies gilt auch für das NYHA-beziehungsweise CCS-Stadium II.
Ist wegen der Ausdehnung der myokardialen Funktionsstörung – sei es durch Ischämie oder Narbe – die ergometrische Belastbarkeit auf 50 Watt oder weniger beziehungsweise die linksventrikuläre Funktion schwer eingeschränkt (eine angiographisch ermittelte Ruhe-EF unter 35 % beziehungsweise echokardiographisch ermittelte Ruhe-EF unter 30 %) und/oder ein deutlich erhöhter Füllungsdruck (LVEDP, PAP, PCP) nachweisbar, so ist auch eine körperlich leichte Tätigkeit nicht oder nicht mehr in wesentlichem Umfang möglich.
LG Rosa
ja und ich denke, das der Richter ursprünglich bei diesem Termin die Klage abweisen wollte

Das Problem ist, wenn sich Gutachter über Ihren Fachbereich hinweg bewegen und ein orthop. Gutachter der Meinung ist, das er neurologische, HNO, internistische, infektologische und kardiologische Fachbereiche überblicken und einschätzen kann.
Eine Zusammenhangsbegutachtung ist ja nicht notwendig - da würde ja eventuell heraus kommen, das das Leistungsvermögen aufgehoben ist.
Ich war ja nochmal beim Langzeit EKG und Belastungs-EKG und diesmal hat der Kardiologe selbst ausgewertet (nicht der Hausarzt).
Allein meine Herzschwäche nach der Borreliose würde nur noch leichte Arbeiten (Leitlinien DRV) zulassen (entspricht ca 50 Watt Körperbelastung) - ist aber nunmal nicht das einzige was ich habe.
Bei bestimmten Zusatzbelastungen ist das Leistungsbild eingentlich total aufgehoben, allein beim Herz.
http://www.deutsche-rentenversicherung.d...onFile&v=8
Seite 24
Demgegenüber lässt eine ergometrische Maximalbelastbarkeit von über 50 bis 75 Watt beziehungsweise eine mittelschwer eingeschränkte linksventrikuläre Funktion (eine angiografisch ermittelte Ruhe-EF von 35 bis unter 50 % beziehungsweise echokardiographisch gemessene Ruhe-EF von 30 – 44 %) noch eine leichte körperliche Tätigkeit zu. Dies gilt auch für das NYHA-beziehungsweise CCS-Stadium II.
Ist wegen der Ausdehnung der myokardialen Funktionsstörung – sei es durch Ischämie oder Narbe – die ergometrische Belastbarkeit auf 50 Watt oder weniger beziehungsweise die linksventrikuläre Funktion schwer eingeschränkt (eine angiographisch ermittelte Ruhe-EF unter 35 % beziehungsweise echokardiographisch ermittelte Ruhe-EF unter 30 %) und/oder ein deutlich erhöhter Füllungsdruck (LVEDP, PAP, PCP) nachweisbar, so ist auch eine körperlich leichte Tätigkeit nicht oder nicht mehr in wesentlichem Umfang möglich.
LG Rosa