Soweit ich informiert bin übernimmt die Krankenkasse die Daten (ICD-Codes) der Ärzte, die ggf. nachträglich ergänzt werden. Diese ICD-Codes dienen übrigens auch zu Berechnungszwecken für Krankengeld.
Gerichtliche Gutachten stützen sich nicht auf die ICD-Codes sondern auf die Krankenakte. Mittels der Krankenkassendaten werden aber die behandlenden Ärzte und Einrichtungen ermittelt und entsprechend um Auskunft ersucht.
Problematisch kann es vor allem bei Versicherungsfällen werden und zwar nicht nur bei Antragstellung oder Vertragswechsel. Gerade im Leistungsfall prüfen Versicherer die Daten genauer. Kommt es zu Ungereimtheiten nutzen Versicherer häufig das Argument der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung bzw. bestehender Vorerkrankungen, was zu einer Ablehnung der Leistung führen kann . Der Versicherte muss dann beweisen, dass die Diagnose falsch war bzw. sich nicht bestätigt hat, was rückwirkend oft recht schwierig ist. Es lohnt also durchaus seine Krankenakten im Blick zu haben und die Patientenquittung regelmäßig einzusehen, unabhängig vom Honorar der Ärzte.
Gerichtliche Gutachten stützen sich nicht auf die ICD-Codes sondern auf die Krankenakte. Mittels der Krankenkassendaten werden aber die behandlenden Ärzte und Einrichtungen ermittelt und entsprechend um Auskunft ersucht.
Problematisch kann es vor allem bei Versicherungsfällen werden und zwar nicht nur bei Antragstellung oder Vertragswechsel. Gerade im Leistungsfall prüfen Versicherer die Daten genauer. Kommt es zu Ungereimtheiten nutzen Versicherer häufig das Argument der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung bzw. bestehender Vorerkrankungen, was zu einer Ablehnung der Leistung führen kann . Der Versicherte muss dann beweisen, dass die Diagnose falsch war bzw. sich nicht bestätigt hat, was rückwirkend oft recht schwierig ist. Es lohnt also durchaus seine Krankenakten im Blick zu haben und die Patientenquittung regelmäßig einzusehen, unabhängig vom Honorar der Ärzte.