04.09.2012, 14:45
Herzlichen Glückwunsch Pelle für diesen ersten Zwischenerfolg. Ich hatte damals auch vor Gericht gewonnen, als die Leistungen wegen eines fehlerhaften Gutachtens gekürzt, respektive gestrichen werden sollten. Allerdings hatte ich unter Zuhilfenahme der medizinischen Fachliteratur (geltende Lehrmeinung) mein Gegengutachten gleich selbst geschrieben. ;-)
Ich wünsche dir, dass du auch den zweiten Schritt schaffst und ganz gewinnst.
LG, alien
Ich wünsche dir, dass du auch den zweiten Schritt schaffst und ganz gewinnst.
LG, alien
Je mehr ich über die Borreliose weiss, desto mehr weiss ich, dass man fast gar nichts weiss.
Nichts auf der Welt ist gefährlicher als aufrichtige Ignoranz und gewissenhafte Dummheit. (Martin Luther King)
Absenz von Evidenz bedeutet nicht Evidenz für Absenz