22.05.2015, 10:31
Kann mir jemand etwas raten, zur Entscheidungsfindung.
Sachlage: ich gegen Rentenversicherung, Grund = EU-Rente.
6 Gutachten liegen dem Gericht vor - 3:3 Plus eine über 150 Seitige Stellungnahme von mir. (geteilt durch 6 Gutachten ist das gar nicht soviel)
Jetzt bietet mir das Gericht folgendes an: (Danke Landei)
http://forum.onlyme-aktion.org/showthread.php?tid=4144
Es sind wohl Kosten um 1700 Euro die da auf mich zukommen, schreibt das Gericht.
Wenn ich dann hier den Bericht lese #7
http://forum.onlyme-aktion.org/showthread.php?tid=6028
Wenn ich mir das Gutachterproblem überhaupt, speziell bei Lyme Borreliose betrachte, sollte ich da vielleicht einfach mehr Gottvertrauen haben ? Weil es ja fast unmöglich zu sein scheint, an gewissen Meinungen/Einstellungen zu rütteln. Ich kenne ja einiges, seit ich mich seit 2012 hier bewege.
Danke für die Aufmerksamkeit
fischera
Nachtrag: Meine Skepsis ist aus meiner Sicht auch begründet, siehe Link.
http://www.metz-waenke.de/neueste-rechtsprechung/
Gutachter fanden auch das bei mir:
http://www.medpsych.uni-freiburg.de/OL/b...erung.html
Sachlage: ich gegen Rentenversicherung, Grund = EU-Rente.
6 Gutachten liegen dem Gericht vor - 3:3 Plus eine über 150 Seitige Stellungnahme von mir. (geteilt durch 6 Gutachten ist das gar nicht soviel)
Jetzt bietet mir das Gericht folgendes an: (Danke Landei)
Zitat:GegengutachtenAus:
Im Sozialgerichtsgesetz gibt es neben Gutachten von Amts wegen auch die Besonderheit der Anhörung eines vom Kläger benannten Arztes (§ 109 SGG), der auf Antrag gehört werden muss. Das kann jedoch nur einmal eingefordert werden. Das Gericht hat dem Kläger eine angemessene Frist einzuräumen, um einen geeigneten Arzt zu finden. Einen Antrag nach
§ 109 SGG kann das Gericht nur ablehnen, wenn es der Überzeugung ist, dass durch das weitere Gutachten lediglich das Verfahren verschleppt und der Rechtsstreit verzögert werden soll (§ 109 Abs. 2 SGG).
Bei einem Gutachten nach § 109 SGG handelt es sich um ein gerichtliches Sachverständigengutachten und kein Privatgutachten. Ein Privatgutachten ist es, wenn ein Beteiligter von sich aus einen Arzt mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt und dieses dann dem Gericht vorlegt. Dieses Gutachten wird dann nicht als Sachverständigenbeweis gewertet.
Der vom Antragsteller ausgewählte Arzt muss überzeugend sein, da einem vom Gericht berufenen Gutachter ein hoher Vertrauensvorschuss eingeräumt wird. Der Gegengutachter befindet sich in einer wesentlich schlechteren Ausgangsposition und muss sich dieses Vertrauen erst durch qualifizierte, sachliche und ausgewogene Argumentation erarbeiten. Der Gegengutachter sollte die Mängel des Vorgutachtens sachlich und detailliert benennen. Es empfiehlt sich, als Gegengutachter möglichst nicht den behandelnden Arzt zu wählen, da dieser vom Gericht oft als Beistand des Klägers und somit als nicht unparteiisch angesehen wird. Auch sollte der Gutachter nicht fachfremd sein und sich auf dem entsprechenden Sachgebiet qualifiziert haben.
Das Gericht hat sich nach allgemein gültiger Rechtsprechung mit dem vorgelegten Gegengutachten auseinanderzusetzen und ggf. auf eine weitere Aufklärung des Sachverhalts hinzuwirken, wenn sich ein Widerspruch zum gerichtlichen Gutachten ergibt.
http://forum.onlyme-aktion.org/showthread.php?tid=4144
Es sind wohl Kosten um 1700 Euro die da auf mich zukommen, schreibt das Gericht.
Wenn ich dann hier den Bericht lese #7
http://forum.onlyme-aktion.org/showthread.php?tid=6028
Wenn ich mir das Gutachterproblem überhaupt, speziell bei Lyme Borreliose betrachte, sollte ich da vielleicht einfach mehr Gottvertrauen haben ? Weil es ja fast unmöglich zu sein scheint, an gewissen Meinungen/Einstellungen zu rütteln. Ich kenne ja einiges, seit ich mich seit 2012 hier bewege.
Danke für die Aufmerksamkeit
fischera
Nachtrag: Meine Skepsis ist aus meiner Sicht auch begründet, siehe Link.
http://www.metz-waenke.de/neueste-rechtsprechung/
Gutachter fanden auch das bei mir:
http://www.medpsych.uni-freiburg.de/OL/b...erung.html