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ALGII - Sozialhilfe - Härtefall - Haushaltsgemeinschaft
#1

Mehrbedarf - Besonderer Bedarf - Härtefallregelung usw.

Ein Bereich mit vielen offenen Fragen!!!!
Hier ein paar hilfreiche Infos und Tipps: Gut zu Wissen!!!!

https://www.yumpu.com/de/document/view/1...rer-bedarf

Bedarfsgemeinschaft:

https://www.yumpu.com/de/document/view/7...meinschaft

Regelsatz:
https://www.yumpu.com/de/document/view/3...acheles-ev

Leider nicht aktuell, aber das ein oder andere ist schon verwertbar!
Wer etwas aktuelleres findet., wäre interessant....

Folien zum SGBII:
http://www.harald-thome.de/media/files/S...8.2015.pdf
Seite 142:
Zitat:Ich veröffentliche mein Skript, weil ich Aufklärung über die Details von Hartz IV geben möchte. Detaillierte Kenntnis und Infor-mation ist die Voraussetzung dafür, dass die über 6 Mio. Millionen Hartz IV–Leistungsbezieher und ihre Berater konkreter verstehen was und warum das mit Ihnen passiert und auch dafür, um für demokratische Rechte zu kämpfen und der Entrecht-ung durch Hartz IV entgegenzutreten. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann dafür kämpfen!

Interessant:
Tafel 27:
Mehrbedarf bei laufenden Kosten anlässlich Erkrankung....
z.B.
Zitat:Nicht verschreibungspflichtige Arznei- oder Heilmitteln, die nicht von der KV gezahlt werden (LSG NRW v. 04.06.2014 - L 7 AS 357/13 B, LSG Bay 25.06.2010 – L 7 AS 1432/08, LSG Sa-An v. 23. 06.2011 – L5 AS 129/11 B ER, SG Bremen v. 18.02.2011 – S 22 AS 2474/10 ER, SG Gießen v. 19.08.2010 - S 29 AS 981/10 ER)
Seite 29:
Zitat:Ein Mehrbedarf kann auch für Nahrungsergänzungsmittel erbracht werden, insofern diese nicht von der Krankenkasse übernommen werden (BSG v. 08.11.2011–B1 KR 20/19 R).

“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi

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