Hallo Borrärger!
Du meinst sicher Erwerbsminderungsrente, den Begriff "Erwerbslosenminderungsrente" habe ich noch nie gehört, obwohl ich ganz gut in der Thematik EM-Rente drinstecke.
Mit EM-Rente darfst Du selbstverständlich erben, ohne dass der Rentenanspruch gekürzt wird oder erlischt. Eine Erbschaft ändert doch nichts an Deiner Erwerbsfähigkeit und ist ebensowenig Einkommen durch Erwerbstätigkeit (wo man nur in begrenztem Rahmen ohne Rentenkürzung dazuverdienen darf). Durch eine Erbschaft oder auch einen Lottogewinn wird man nicht plötzlich gesund und wieder erwerbsfähig, d.h. die Voraussetzungen für die Rente bestehen weiter.
Die EM-Rente ist eine Versicherungsleistung, für die Du Beiträge gezahlt hast, Du hast Anspruch darauf, wenn Du die rechtlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen dafür erfüllst. Altersrentnern wird die Rente auch nicht gekürzt oder gestrichen, wenn sie erben.
Geld aus einer Erbschaft spielt nur dann eine Rolle, wenn man zusätzlich zur Rente andere Sozialleistungen bezieht. Dazu zählen Grundsicherung und Eingliederungshilfe (letzteres trifft z.B. auf meinen autistischen Sohn zu, der vollstationäre Eingliederungshilfe übers Sozialamt erhält, er darf nur 2600 € Vermögen besitzen).
Dann muss man erst das Geld aus der Erbschaft aufbrauchen, bevor mal diese Leistungen wieder erhält.
Liebe Grüße
Annette
Du meinst sicher Erwerbsminderungsrente, den Begriff "Erwerbslosenminderungsrente" habe ich noch nie gehört, obwohl ich ganz gut in der Thematik EM-Rente drinstecke.
Mit EM-Rente darfst Du selbstverständlich erben, ohne dass der Rentenanspruch gekürzt wird oder erlischt. Eine Erbschaft ändert doch nichts an Deiner Erwerbsfähigkeit und ist ebensowenig Einkommen durch Erwerbstätigkeit (wo man nur in begrenztem Rahmen ohne Rentenkürzung dazuverdienen darf). Durch eine Erbschaft oder auch einen Lottogewinn wird man nicht plötzlich gesund und wieder erwerbsfähig, d.h. die Voraussetzungen für die Rente bestehen weiter.

Die EM-Rente ist eine Versicherungsleistung, für die Du Beiträge gezahlt hast, Du hast Anspruch darauf, wenn Du die rechtlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen dafür erfüllst. Altersrentnern wird die Rente auch nicht gekürzt oder gestrichen, wenn sie erben.
Geld aus einer Erbschaft spielt nur dann eine Rolle, wenn man zusätzlich zur Rente andere Sozialleistungen bezieht. Dazu zählen Grundsicherung und Eingliederungshilfe (letzteres trifft z.B. auf meinen autistischen Sohn zu, der vollstationäre Eingliederungshilfe übers Sozialamt erhält, er darf nur 2600 € Vermögen besitzen).
Dann muss man erst das Geld aus der Erbschaft aufbrauchen, bevor mal diese Leistungen wieder erhält.
Liebe Grüße
Annette
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"
(Bertolt Brecht)
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