Geerbtes Geld ist definitiv kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit, also führt es nicht zur Rentenkürzung/-streichung. 
Rentenzahlungen werden nur dann gekürzt oder ganz eingestellt, wenn neben der Rente noch arbeitet und dabei die persönlichen Hinzuverdienstgrenzen und/oder die erlaubte maximale Arbeitszeit überschreitet.
Bei einer Vollrente sind das unter 3 Stunden tgl. bzw. unter 15 Stunden wöchentlich sowie 450 €, zweimal im Jahr darf man das doppelte verdienen.
Details:
https://www.deutsche-rentenversicherung....dienen.pdf
Einkünfte aus Minijobs, die unter die so genannte Übungsleiterpauschale fallen, dürfen auf den Hinzuverdienst nicht angerechnet werden, weil es die rechtlich eine Aufwandsentschädigung sind.
Liebe Grüße
Annette

Rentenzahlungen werden nur dann gekürzt oder ganz eingestellt, wenn neben der Rente noch arbeitet und dabei die persönlichen Hinzuverdienstgrenzen und/oder die erlaubte maximale Arbeitszeit überschreitet.
Bei einer Vollrente sind das unter 3 Stunden tgl. bzw. unter 15 Stunden wöchentlich sowie 450 €, zweimal im Jahr darf man das doppelte verdienen.
Details:
https://www.deutsche-rentenversicherung....dienen.pdf
Einkünfte aus Minijobs, die unter die so genannte Übungsleiterpauschale fallen, dürfen auf den Hinzuverdienst nicht angerechnet werden, weil es die rechtlich eine Aufwandsentschädigung sind.
Liebe Grüße
Annette
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"
(Bertolt Brecht)
Mitglied bei www.onlyme-aktion.org