27.09.2015, 03:47
Zitat:Es ist schon abenteuerlich zu behaupten, diese Fälle wären falsch positiv ohne eine Quelle anzugeben.Nö. Die dürfen das. Sogar bei einer Spezifität von 99 % und wenn die Profis von der Mikrobiologie das mit Quellenangabe anders sehen:
Zitat:"Die Spezifität hingegen ist sehr hoch. Ein negativer Befund schliesst deshalb eine Borreliose nicht aus, ein positives Resultat ist aber praktisch immer beweisend."http://www.imm.uzh.ch/services/eVademecu...abisl.html
Nur der Patient muss seine Krankheit beweisen. Die dürfen alles behaupten. In einem meiner Gutachten steht auch, meine beiden positiven PCR seien falsch positiv - ohne jegliche Begründung. So ganz seronegativ war ich ja nicht, aber grenzwertige Serologien bei mehreren Jahren Stadium 3? Nein, das geht gar nicht!

Auch nicht, wenn die Histologie auf eine ACA hindeutet. Dieser Befund wurde praktischerweise regelmässig ausgeblendet.
LG, Regi
Je mehr ich über die Borreliose weiss, desto mehr weiss ich, dass man fast gar nichts weiss.
Nichts auf der Welt ist gefährlicher als aufrichtige Ignoranz und gewissenhafte Dummheit. (Martin Luther King)
Absenz von Evidenz bedeutet nicht Evidenz für Absenz