Ja Regi, es ist wegen der methodischen Mängel. Über die Inhalte der Leitlinie zu Therapie und Diagnostik wird explizit keine Stellung genommen.
Diese Punkt sind also nach wie vor Gegenstand der Diskussion. Sollte jemand also auf Grund dieser Veröffentlichung sein Sozialgerichtsverfahren neu aufrollen wollen, dann wird das auf Grund dieser Veröffentlichung wenig helfen, da müsste also besser abgewartet werden, ob die neuen Leitlinien da neue Optionen eröffnen. Wann die erscheinen, ist allerdings noch offen.
Aktuelle Leitlinien für neuropsychiatrische Lyme-Borreliose variieren in der methodischen Qualität und Inhalt. Gesundheitsdienstleister und Patienten müssen sich dieser Variabilität in der Qualität bei der Wahl ihrer Empfehlungen für die Behandlung und Entscheidungen bei Lyme-Neuroborreliose bewusst sein. Keine Aussage über die Qualität der Inhalte und ihrer Gültigkeit der Empfehlungen kann gegeben werden, da diese Fragen nicht Gegenstand der Beurteilung mit dem AGREE II Werkzeug und diese anfällig für individuelle Interpretation der verfügbaren Evidenz der entsprechenden Leitlinien sind. Um die Leitlinenqualität zu verbessern , sollten Leitlinienkommissionen mehr Nachdruck auf die Zusammenhänge von Empfehlungen zur verfügbaren Evidenz geben, Transparenz geben bei der Evidenzsuche und Evaluierung und die Umsetzung der Empfehlungen für die klinische Praxis schaffen.
1. Viele Leitlinine betrachten ja das Thema Neuroborreliose und Lyme-Borreliose gemeinsam, was ja auch sinnvoll ist/ wäre, wenn es richtig gemacht wäre.
2. Die Qualität der Inhalte der Leitlinie wurde nicht gepüft.
3. Lediglich wurde empfohlen, und das sehe ich auch als Kernaussage der Studie, mehr Transparenz bei der Leitlinienerstellung zu geben d.h. :
- was empfohlen wird, soll auch wissenschaftlich belegt sein
- wie dieser wissenschaftliche Beleg gesucht wurde soll offengelegt werden
- wie dieser dann beurteilt und bewertet wurde soll offengelegt werden
- und das Ganze sollte dann auch in die Praxis umgesetzt werden
All dies ist in der Vergangenheit vernachlässigt worden bei Leitlinien, die mit N bewertet wurden. Schade dass die S1 Leitlinie "kutane Manifestationen der Lyme-Borreliose" nicht auch mitbewertet wurde, denn da wäre das Gleiche rausgekommen.
Liebe Grüße Urmel
Diese Punkt sind also nach wie vor Gegenstand der Diskussion. Sollte jemand also auf Grund dieser Veröffentlichung sein Sozialgerichtsverfahren neu aufrollen wollen, dann wird das auf Grund dieser Veröffentlichung wenig helfen, da müsste also besser abgewartet werden, ob die neuen Leitlinien da neue Optionen eröffnen. Wann die erscheinen, ist allerdings noch offen.
Zitat: No statement can be given on quality of content
and validity of recommendations, as these issues are not subject to assessment with the AGREE II tool and are
prone to individual interpretation of the available evide
nce by the corresponding guideline panels.
Aktuelle Leitlinien für neuropsychiatrische Lyme-Borreliose variieren in der methodischen Qualität und Inhalt. Gesundheitsdienstleister und Patienten müssen sich dieser Variabilität in der Qualität bei der Wahl ihrer Empfehlungen für die Behandlung und Entscheidungen bei Lyme-Neuroborreliose bewusst sein. Keine Aussage über die Qualität der Inhalte und ihrer Gültigkeit der Empfehlungen kann gegeben werden, da diese Fragen nicht Gegenstand der Beurteilung mit dem AGREE II Werkzeug und diese anfällig für individuelle Interpretation der verfügbaren Evidenz der entsprechenden Leitlinien sind. Um die Leitlinenqualität zu verbessern , sollten Leitlinienkommissionen mehr Nachdruck auf die Zusammenhänge von Empfehlungen zur verfügbaren Evidenz geben, Transparenz geben bei der Evidenzsuche und Evaluierung und die Umsetzung der Empfehlungen für die klinische Praxis schaffen.
1. Viele Leitlinine betrachten ja das Thema Neuroborreliose und Lyme-Borreliose gemeinsam, was ja auch sinnvoll ist/ wäre, wenn es richtig gemacht wäre.
2. Die Qualität der Inhalte der Leitlinie wurde nicht gepüft.
3. Lediglich wurde empfohlen, und das sehe ich auch als Kernaussage der Studie, mehr Transparenz bei der Leitlinienerstellung zu geben d.h. :
- was empfohlen wird, soll auch wissenschaftlich belegt sein
- wie dieser wissenschaftliche Beleg gesucht wurde soll offengelegt werden
- wie dieser dann beurteilt und bewertet wurde soll offengelegt werden
- und das Ganze sollte dann auch in die Praxis umgesetzt werden
All dies ist in der Vergangenheit vernachlässigt worden bei Leitlinien, die mit N bewertet wurden. Schade dass die S1 Leitlinie "kutane Manifestationen der Lyme-Borreliose" nicht auch mitbewertet wurde, denn da wäre das Gleiche rausgekommen.
Liebe Grüße Urmel
Mitglied bei => Onlyme-Aktion.org
Lass das Verhalten anderer nicht deinen inneren Frieden stören (Dalai Lama)