01.12.2015, 17:28
"Eine gesetzliche Krankenkasse muss das Foto eines Versicherten nach der Erfassung seiner Daten löschen. Das entschied das Sozialgericht Mainz am Dienstag (Az. S 14 KR 477/15). Der Mann hatte gegen die dauerhafte Speicherung seines Bildes geklagt und sich auf den Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung berufen.
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"Das Gericht hat über einen Einzelfall entschieden", erklärte der Anwalt des Klägers. Andere Betroffene könnten sich in Zukunft nicht auf diesen Prozess berufen."
http://www.heise.de/newsticker/meldung/F...itrag.atom
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"Das Gericht hat über einen Einzelfall entschieden", erklärte der Anwalt des Klägers. Andere Betroffene könnten sich in Zukunft nicht auf diesen Prozess berufen."
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Shit happens. Mal bist Du die Taube, mal das Denkmal...
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