10.12.2015, 19:09
(10.12.2015, 18:41)fischera schrieb: Der Richter sagt: Ich habe mich an das Gutachter gehalten.
Der sagt: Ich habe nur begutachtet, nicht gerichtet.
Sogar für die Begutachtung gibt es Leitlinien - allgemein und für viele einzelne Erkrankungen - und trotzdem entstehen so qualitativ unterschiedliche Ergebnisse?!
(10.12.2015, 14:35)FreeNine schrieb: z.B. Allgemeine_Grundlagen_der_medizinischen_Begutachtungin der Einleitung ist unter Zielsetzung zu lesen:
Zitat:Zielsetzung
Medizinische Begutachtung ist in vielen Rechtsgebieten essentiell. Sie gehört zu den Aufgaben und Verpflichtungen des Arztes, wird aber in Studium und Weiterbildung nur unzureichend vermittelt. Entsprechend zeigt die Erfahrung oft erhebliche gutachtliche Mängel. Ein wesentlicher Grund hierfür sind Nichtbeachtung der funktionellen Besonderheiten der Rolle des Arztes als Gutachter und nicht zuletzt die unterschiedlichen Anforderungen in den jeweiligen Rechtsgebieten, deren Kenntnis die Voraussetzung einer objektiven, validen und reliablen Begutachtung bilden.
“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi
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