Im Grunde steht es auf Wikipedia:
Aber:
So wie ich es verstehe wird nun über die Petition beschieden, aber eben nicht in einer öffentlichen Anhörung. Es wären da im Vorlauf schon genügend Stimmen zu sammeln und dann erst die Petition anzumelden, damit man sicher die 50 k innerhalb von 4 Wochen hat und es zu einer öffentlichen Anhörung kommt.
Welche Hebel man auf diesem Wege hat, etwas wirklich anzuleiern, weiß ich nicht und wäre zu prüfen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Petition schrieb:Der Eingabesteller hat einen Anspruch darauf, dass seine Petition entgegengenommen und beschieden wird. Ihm muss jedoch lediglich das Ergebnis mitgeteilt werden, einen Anspruch auf eine mündliche Verhandlung oder Begründung gibt das Petitionsrecht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht.
Aber:
Zitat:Wird eine Petition innerhalb von vier Wochen[3] nach Eingang (bei öffentlichen Petitionen rechnet die Frist ab der Veröffentlichung im Internet) von 50.000 oder mehr Personen unterstützt, wird über sie im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Der Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und erhält Rederecht.
So wie ich es verstehe wird nun über die Petition beschieden, aber eben nicht in einer öffentlichen Anhörung. Es wären da im Vorlauf schon genügend Stimmen zu sammeln und dann erst die Petition anzumelden, damit man sicher die 50 k innerhalb von 4 Wochen hat und es zu einer öffentlichen Anhörung kommt.
Welche Hebel man auf diesem Wege hat, etwas wirklich anzuleiern, weiß ich nicht und wäre zu prüfen.
Dr. Rainer Rothfuß: Feindbilder pflastern den Weg zum Dritten Weltkrieg