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13.08.2019, 16:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.08.2019, 16:29 von
Borrelienkriegsveteran.)
Weiß jemand, ob die Studie mittlerweile eine Wirkung erzielt hat? Wenn die Studie nicht "widerlegt" oder zumindest "relativiert" werden konnte, dann muss(!) doch ein Umdenken stattfinden. Alles andere wäre wohl zwischen grob fahrlässiger und mutwilliger Körperverletzung einzuordnen.
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@ Borrelienkriegsveteran:
Hast du einen wirklich guten, hartnäckigen Anwalt und genügend Geld für ihn? Grund der Frage:
Es ist Körperverletzung, unterlassene Hilfeleistung und ein Verbrechen an der Menschlichkeit. Aber:
Ohne jemanden, der mal wieder einen Präzedenzfall "durchboxt" (mit Hilfe der "Schwarzkittel", die inzwischen das einzige denkbare Korrektiv gegen "Weißkittel sein _können_), wird sich für uns nichts verändern. Folgt dem einen Präzedenzfall vor nun fast zehn Jahren jedoch ein neuer, könnte Bewegung in die Sache kommen.
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(13.08.2019, 20:16)mari schrieb: Folgt dem einen Präzedenzfall vor nun fast zehn Jahren jedoch ein neuer, könnte Bewegung in die Sache kommen.
Liebe Mari, von was für einem Präzedenzfall sprichst du? Gibt es dazu einen Link?
Gruss Amandin
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@ Amandin:
Hab ihn irgendwo - finde ihn aber nicht. Kannst du jedoch selbst finden. Bei Suchmaschine eingeben:
a) das Urteil des BVerwG 2 C 81.08 (besonders interessant, da einziger erheblicher und vollumfänglich gewonnener Fall - ich weiß inzwischen sogar, wer damals Anwalt der Betroffen gewesen ist) sowie
b) das Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen 1 A 1246/10.
Hoffe, das hilft dir weiter, Amandin. Wenn nicht: nochmals bei mir melden...
Lieben Gruß von
Mari