Hallo HF!
Man kann zunächst pauschal Widerspruch einlegen, um die Frist zu wahren und die Begründung dann nachreichen.
Warum das ratsam ist und Musterbrief ist hier mit enthalten:
http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic68838.html
Wenn Du Akteneinsicht hattest, kannst Du konkret begründen.
Ich würde die Einschränkungen entsprechend beschreiben. Auch mal in die angehängte Datei gucken, das ist zwar ein von mir verfasstes Begleitschreiben zum Erstantrag, aber Du kannst einige der Formulierungen ganz sicher auch für die Widerspruchsbegründung nutzen. Ich würde auch ruhig deutlich machen, dass Du das mit den Gutachterrichtlinien weißt und darauf verweisen, dass analog vergleichbarer Krankheiten zu beurteilen ist.
Liebe Grüße
Annette
(11.11.2012, 20:28)hopefulness schrieb: hat schon jemand von euch Widerspruch beim Versorgungsamt eingereicht ?? Wie formuliert man am besten die Begründung ??
Man kann zunächst pauschal Widerspruch einlegen, um die Frist zu wahren und die Begründung dann nachreichen.
Warum das ratsam ist und Musterbrief ist hier mit enthalten:
http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic68838.html
Wenn Du Akteneinsicht hattest, kannst Du konkret begründen.
Zitat:Nur bezogen auf die Einschränkungen die im Alltag durch die Erkrankungen vorhanden sind ??
Bin für Tips sehr Dankbar
Ich würde die Einschränkungen entsprechend beschreiben. Auch mal in die angehängte Datei gucken, das ist zwar ein von mir verfasstes Begleitschreiben zum Erstantrag, aber Du kannst einige der Formulierungen ganz sicher auch für die Widerspruchsbegründung nutzen. Ich würde auch ruhig deutlich machen, dass Du das mit den Gutachterrichtlinien weißt und darauf verweisen, dass analog vergleichbarer Krankheiten zu beurteilen ist.
Liebe Grüße
Annette